Unabhängig vom Standort oder dem individuellen Schadenrisiko versichert die GVZ alle Gebäude im Kanton Zürich obligatorisch gegen Feuer und Elementarschäden. In der Versicherungsdeckung eingeschlossen sind für den Betrieb beziehungsweise den Unterhalt dienliche Einrichtungen wie Energie- und Heizanlagen. Bei Letzteren handelt es sich aktuell um Solaranlagen und Wärmepumpen. Bei der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich sind Heizsysteme wie Wärmepumpen und Solaranlagen in der Versicherungsdeckung inbegriffen. 

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Zu den Eckpfeilern der GVZ-Nachhaltigkeitsstrategie gehört, Entwicklungen und Innovationen rund um Gebäude Rechnung zu tragen und das Dienstleistungsangebot möglichst darauf auszurichten. Damit verbunden sind auch Versicherungsleistungen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Deshalb beabsichtigt die GVZ, ab 1. Januar 2023 zusätzlich Erdsonden, Erdregister und Erdkollektoren in die Versicherungsleistung (inkl. Bauzeitversicherung) aufzunehmen.

Regierungsrat Mario Fehr, Verwaltungsratspräsident der GVZ, sagt: «Die Ausrichtung auf nachhaltige Entwicklungen ist in allen GVZ-Bereichen fest verankert – zum Wohle unserer Kundinnen und Kunden und der Umwelt.»