Neu 25 statt 5 Franken beträgt die Pauschale für Impfstoff und Impfmaterial im kommenden Jahr, die Krankenversicherer dem Bund für den Covid-19-Impfstoff bezahlen müssen. Das BAG bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung der NZZ am Sonntag.

Zu den Gründen für den Preisaufschlag machte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) keine konkreten Angaben. "Dieser Betrag trägt den Kosten der Beschaffung angemessener Rechnung als der bisherige Betrag", hiess es lediglich. Denn die Pauschale für das 2021 sei im November 2020 festgelegt worden, als noch wesentliche Unsicherheiten bestanden hätten. Deshalb habe der Bundesrat für das Jahr 2022 eine Anpassung an die aktuellen Entwicklungen beschlossen.

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In der Schweiz ist der Bund zuständig für die Beschaffung und die Verteilung der Impfstoffe. Wie viel er den Herstellern pro Dosis bezahlt, gab das BAG nicht bekannt. Der effektive Preis des Impfstoffs sei vertraulich, hiess es. Vergütet werden die Kosten der Impfung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), der Bund und die Kantone finanzieren die Beschaffung sowie die Verteilung und Abgabe des Impfstoffs mit.

Die durch die Erhöhung der Impfstoffpauschale entstehenden Mehrkosten würden daher von den Krankenkassen getragen, erklärte das BAG. Der Bund übernehme die Kosten, die über den Pauschalbetrag pro Impfdosis von 25 Franken hinausgehen. Zudem übernehme der Bund in gewissen Fällen sogar die Gesamtkosten der Impfung, zum Beispiel bei einer Impfung durch Apotheker oder für Personen ohne OKP-Versicherungsdeckung.