Arbeitnehmenden mit einem Einkommen von mehr als 136'080 Franken jährlich steht die Möglichkeit offen, die Einkommensanteile jenseits dieser Schwelle in einen sogenannten 1e-Plan zu investieren. Ein solcher bietet verschiedene Strategien mit unterschiedlich hohen Risiko-Rendite-Profilen an, unter denen die versicherte Person eine individuelle Auswahl treffen kann. Ein möglicher Anlageerfolg wird am Ende der Laufzeit vollumfänglich an die Versicherten ausgezahlt – allerdings tragen sie auch das Risiko dieser Geldanlage.
Sollte die Investition in einen 1e-Plan also beispielsweise nach zehn Jahren ein Minus von 10 Prozent ausweisen und möchte die versicherte Person den Arbeitgebenden wechseln oder aus dem Arbeitsleben ausscheiden, muss die Pensionskasse nur den effektiven Wert des Vorsorgeguthabens auszahlen. Den Verlust trägt die versicherte Person allein.