Für grosse Unternehmen gilt künftig eine Klimaberichterstattungspflicht. In einer Verordnung, die der Bundesrat bis zum 7. Juli in eine Vernehmlassung gegeben hat, werden die gesetzlichen Bestimmungen im Obligationenrecht konkretisiert. Es geht um Offenlegungspflichten über nichtfinanzielle Belange, die mit dem indirekten Gegenvorschlag zur im November 2020 abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative eingeführt werden. Die Pflicht zur Klimaberichterstattung gilt für Aktiengesellschaften und etwa Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitenden und mit einem Jahresumsatz von mindestens vierzig Millionen Franken oder einer Bilanzsumme ab zwanzig Millionen Franken. (sda/hzi/sec)

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