Auch sollen sie nicht während dreier Monate auf die Prämien verzichten müssen.

Der Kanton Genf verlangte dies mit einer Standesinitiative. Die Kassen sollten demnach die Hälfte ihrer Reserven auflösen und sich mit diesen Mitteln an den Schweizer Gesundheitskosten beteiligen.

Aus Sicht der vorberatenden Kommission sind diese Forderungen nicht mit der aktuellen Gesetzgebung vereinbar, sagte deren Sprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG). Die Massnahmen würden eine Abkehr vom Kostendeckungsprinzip bedeuten. Auch der Abbau von 50 Prozent der Reserven sei problematisch: Viele Versicherer würden damit die gesetzliche Mindesthöhe der Reserve nicht mehr einhalten können.

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Der Kanton Genf verlangt zudem mit einer weiteren Initiative ein dringliches Gesetz, durch welches die Kosten der Corona-Tests vollständig durch die obligatorische Krankenkasse übernommen werden müssen. Das Anliegen sei mittlerweile erfüllt, so Hegglin. Der Kanton Genf hatte die Standesinitiative bereits im Juni 2020 eingereicht.

Der Ständerat lehnte die beiden Initiativen oppositionslos ab. Sie gehen an den Nationalrat. (sda/hzi/kbo)