Der Nationalrat hat am 23. September 20 der entsprechenden Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes zugestimmt. Der Nationalrat fällte den Entscheid mit 189 zu 0 Stimmen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.


Der Bundesrat will sicherstellen, dass Material wie etwa Verbände oder Spritzen, das in Heimen oder von der Spitex gebraucht wird, bezahlt wird. Patienten im Heim oder zu Hause sollen das Material erhalten, das sie benötigen. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht heute zwar eine Vergütung vor, wenn Patienten selbst oder nichtberufliche Helferinnen und Helfer Pflegematerial verwenden. Für in Heimen oder von der Spitex verwendetes Pflegematerial hingegen gibt es diese Vergütung nicht.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Zugang für Patienten sichern

Mit der Gesetzesänderung soll es keinen Unterschied mehr geben zwischen beruflicher und nicht beruflicher Verwendung und dem Ort, an dem das Material eingesetzt wird. Die Forderung, dass die Krankenkassen die Kosten für dieses Pflegematerial übernehmen, stammt aus dem Parlament. Es überwies 2019 eine Motion dazu. Mit der neuen Regelung werden Kantone und Gemeinden schätzungsweise 65 Millionen Franken entlastet. Die Krankenkassen müssen diesen Betrag übernehmen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hatte die schweizweit einheitliche Vergütung für das Pflegematerial in der Vernehmlassung begrüsst.

Die Krankenkassen lehnten den Vorschlag wegen der Mehrkosten ab. Es bestünde kein Anreiz mehr, haushälterisch mit Verbandsmaterial oder Krücken umzugehen, bemerkte der Krankenkassenverband Santésuisse. Ähnlich tönte es beim Krankenkassenverband Curafutura. Dieser erwartet sogar Kosten von 100 Millionen Franken pro Jahr.

Wegweisendes Gerichtsurteil

Wegen eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2017 müssen Krankenkassen Pflegematerial in Heimen heute nicht separat vergüten. Die Kosten bleiben an Pflegeheimen, Spitexorganisationen und letztlich an Kantonen oder Gemeinden hängen. Grundlage dieses Grundsatzentscheides war die neue Pflegefinanzierung. Seit Januar 2018 müssen auf Grund des Urteils die Kantone oder Gemeinden als Restfinanzierer für Verbände, Spritzen, Gehhilfen und weiteres Material zahlen. Einige Kassen forderten von den Heimen nach dem Urteil rückwirkend Geld zurück.

(awp/hzi/kbo)