Wenn Eltern die Krankenkassenprämien ihrer minderjährigen Kinder nicht bezahlen, sollen diese nicht mehr belangt werden können. Was das Parlament im März 2022 bereits beschlossen hat, will der Bundesrat nun in die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) schreiben. Er hat die entsprechende Änderung in die Vernehmlassung geschickt, wie er mitteilte. 

Weiter soll geregelt werden, dass die Krankenversicherer neu höchstens zwei Betreibungen pro Jahr und versicherte Person durchführen dürfen. So sollen die Betreibungskosten gesenkt werden. 

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Geregelt werden sollen zudem etwa auch die Kosten für Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Versicherer. Der Bundesrat soll für die Festlegung dieser Kosten zuständig sein.

Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung  (KVG) muss sich jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung versichern lassen. Die Krankenversicherungspflicht beginnt ab Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz, wobei der Beitritt innert drei Monaten zu erfolgen hat. (sda/hzi/mig)