In der grossen Kammer setzten sich am Mittwoch jene Kräfte durch, die keinen Aufschub wünschten bei der Finanzierung der vom Volk an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente. Gemäss dem Beschlüssen des Nationalrates soll die Mehrwertsteuer befristet bis Ende 2030 um 0,7 Prozentpunkte erhöht werden. Damit würde der Normalsatz vorübergehend von derzeit 8,1 auf 8,8 Prozent steigen. Das Geschäft geht nun wieder in den Ständerat. Dieser wird sich in der Wintersession damit befassen.
Der Bundesrat beantragt zwar die gleiche Erhöhung der Mehrwertsteuer, aber unbefristet. Der Ständerat hingegen hatte ein Modell mit Mehrwertsteuer-Erhöhung und auch höheren Lohnbeiträgen beschlossen. Darin einbezogen hatte er auch die Finanzierung einer allfälligen Anhebung oder Abschaffung des AHV-Ehepaar-Plafonds.