Wie der "Dreizehnte" für Pensionierte finanziert werden soll, ist allerdings noch nicht geregelt.

Als Zweitrat stimmte am Montag der Nationalrat den gesetzlichen Grundlagen für das Auszahlen des "Dreizehnten" zu, mit 193 Stimmen und ohne Gegenstimmen und Enthaltungen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

Ausbezahlt wird die 13. Rente am Ende des Jahres an alle, die im fraglichen Jahr Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Erben haben keinen Anspruch auf den Zuschlag.

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Keine Kürzung von Ergänzungsleistungen

2026 betragen die Kosten der 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken; 2030 sind es laut Botschaft des Bundesrates wegen der steigenden Zahl von Pensionierten rund 4,6 Milliarden Franken. Ausbezahlt wird eine zusätzliche Monatsrente. Die 13. Rente darf nicht dazu führen, dass Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) diese Leistungen gekürzt werden.

Wegen der Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre erhalten Frauen 1961 bis 1969 geborene Frauen abhängig von Einkommen und Jahrgang einen Zuschlag auf ihre Rente, wenn sie nicht vorzeitig in Rente gehen. SP, Grüne und GLP wollten ein Zwölftel des Zuschlags zur 13. Rente dazuschlagen, unterlagen aber mit 78 gegen 113 Stimmen.

Höheres Rentenalter kompensieren

Die Mehrheit im Nationalrat fand, dass das ein fixer Beitrag sei, der nicht Teil der Altersrente sei und der nicht der Teuerung unterstehe. Léonore Porchet (Grüne/VD) erinnerte namens der Minderheit ans gemachte Versprechen, den Frauen das höhere Rentenalter zu kompensieren. Der "Dreizehnte" der AHV für sie solle nicht tiefer sein als die Monatsrenten.

Wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, ist noch offen. Zurzeit befasst sich die zuständige Kommission des Ständerates mit der Frage. Sie hat Abklärungen in Auftrag gegeben und will im zweiten Halbjahr ihre Arbeiten fortsetzen. Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und einen tieferen Bundesbeitrag an die AHV vor.

Auftrag des Parlaments

Die Ständeratskommission jedoch will mittel- bis langfristige Bedürfnisse der AHV in ihre Überlegungen einbeziehen und Lohnprozente für die Finanzierung 13. AHV-Rente nicht von vorneherein ausklammern. Zudem liegt der Auftrag des Parlaments, bis 2026 Pläne für eine nächste umfassende AHV-Revision ab 2030 vorzulegen, bereits beim Bundesrat.

Die Einführung der 13. AHV-Rente wurde am 3. März von Volk und Ständen gutgeheissen, mit der Annahme einer Volksinitiative. Hinter dem Begehren standen Gewerkschaften und linke Parteien. (awp/sda/hzi/hoh)

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