Der durchschnittliche Finanzierungsgrad liegt über 100 Prozent, wie der Bundesrat in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht festhält. Gemäss den 2012 eingeführten Regeln müssen die Kassen innerhalb von vierzig Jahren einen Deckungsgrad von 80 Prozent ausweisen. 

Pensionskassen mit einem Deckungsgrad von unter 100 Prozent und mit Staatsgarantie haben ihren Finanzierungsgrad in den vergangenen zehn Jahren von 78 auf 89 Prozent verbessert. Fast die ganze Unterdeckung von 21 Milliarden Franken entfällt auf öffentlich-rechtliche Pensionskassen mit Teilkapitalisierung.

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Bei ihnen strebt der Gesetzgeber keine vollständige Ausfinanzierung an, sondern einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent bis ins Jahr 2052. Die Teilkapitalisierung ist als Ausnahme, etwa für öffentlich-rechtliche Pensionskassen von Kantonen, erlaubt, wenn sie seit Ende 2013 über eine Staatsgarantie verfügen. Die Teilkapitalisierung bedeutet, dass laufende Renten und Freizügigkeitsleistungen nicht mit genügend Kapital unterlegt sind.

Gemäss dem Berufsvorsorgegesetz legt der Bundesrat dem Parlament alle zehn Jahre einen Bericht über die finanzielle Lage der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen vor. In diesem Jahr ist das erstmals der Fall. Die Berichte sollen sicherstellen, dass das Parlament rechtzeitig Korrekturen an den 2012 erlassenen Finanzierungsregeln für diese Kassen vornehmen kann. (awp/hzi/kbo)