Dies hat das Bundesgericht entschieden. Ein Mann hatte seiner Schwester eine Niere gespendet und konnte seinen Beruf wegen einer dabei erlittenen Nervenschädigung nicht mehr wie bisher ausführen.
Die Nierentransplantation erfolgte im Jahr 2006. Wegen der damit erlittenen Langzeitfolgen leistete die jeweilige Krankenkasse der Organempfängerin dem Spender diverse Zahlungen für den Erwerbsausfall. 2017 wechselte die Frau zu einer neuen Krankenkasse.