Heute gibt es ein einfaches und automatisiertes Rechnungsstellungssystem für die Serafe-Abgabe, das auf Grundlage der in den Mehrwertsteuerabrechnungen angegebenen Umsätze funktioniert. Als Unternehmen gilt gemäss Gesetz jede Einheit, die im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen ist, unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen im herkömmlichen Sinne handelt oder nicht.
Nationalrat Frédéric Borloz (FDP/VD) und die 23 Mitunterzeichnenden seiner Motion stören sich daran, dass in einigen Fällen auch Pensionskassen der Radio- und Fernsehabgabe unterstehen - viele von ihnen zahlten eine sehr hohe Gebühr. Dabei entrichteten Versicherte und Pensionierte die Abgabe bereits individuell. Die Unternehmen, die sie beschäftigen, bezahlten sie ebenfalls.
Der Bundesrat widerspricht in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss: Die Beiträge, die die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden an diese Einrichtungen zahlten, fänden nicht Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Abgabe.
Eine Befreiung von Pensionskassen und anderer Vorsorgeeinrichtungen von der Abgabepflicht sei auch aus Komplexitätsgründen abzulehnen, argumentiert der Bundesrat weiter. Ausserdem sollten Ausnahmen vermieden werden, da dies der Gleichbehandlung der verschiedenen abgabepflichtigen Einheiten zuwiderlaufe. (awp/hzi/kbo)