Gestern Montag setzte sich das Parlament mit der für die Versicherungswirtschaft geplanten Gesetzesrevision auseinander. Im wesentlichen legt das neue Gesetz fest, dass für Versicherungen künftig die gleichen Regeln gelten wie für Finanzdienstleister. So möchte das Parlament die Aufsicht über Versicherungen lockern, die nur Grossunternehmen bedienen. Zudem sollen ungebundene Versicherungsvermittler die Kunden über ihre Provisionen informieren müssen und Versicherungen sollen künftig, wie andere Unternehmen auch, saniert werden können. Zu guter letzt führt die Vorlage eine generelle Ombudspflicht für alle Versicherer ein.

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Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat das entsprechend revidierte Gesetz gutgeheissen. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 39 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat. (sda/hzi/sec)