Die AHV steuert nach Einschätzung von Experten auf ein Milliardenloch zu. Ihre Ausgaben und Einnahmen stehen immer weniger in Einklang. Der Grund: Die Menschen werden älter und beziehen länger eine Rente. Der Anteil älterer Menschen in der Gesamtbevölkerung nimmt zu. 
 
Wenn bald die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in Pension gehen, dürfte sich die Situation zuspitzen.  Am 25. September 2022 werden die Schweizerinnen und Schweizer an der Urne entscheiden, wie es mit der AHV weitergeht.

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Umstritten: Frauen sollen später in Rente gehen 

Die Reform soll die AHV auf sichere finanzielle Füsse stellen – zumindest für einige Jahre. Ihre politisch umstrittenste Massnahme: Das Rentenalter der Frauen soll schrittweise auf 65 Jahre erhöht werden. Das VZ Vermögenszentrum hat berechnet, was das für die betroffenen Frauen konkret bedeutet. Die Beispiele zeigen auf den Franken genau, mit welchen AHV-Renten die Frauen der Übergangsgeneration rechnen können. 

Die Frauen können dabei zwischen zwei Optionen wählen: Entweder arbeiten sie einige Monate bis zu einem Jahr (ab Jahrgang 1964) länger. Dafür erhalten sie einen lebenslangen Zuschlag auf ihre Rente von monatlich 50 Franken (bei hohem Einkommen) bis 160 Franken (bei tiefem Einkommen).

Oder die Frauen gehen doch bereits mit 64 Jahren in Pension. Ihre Renten werden gekürzt, aber weniger stark, als es heute bei einem Vorbezug der AHV-Rente üblich ist.

Die Reform hätte nicht nur für die Frauen der Übergangsgeneration grosse Auswirkungen. Aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer würden die Konsumenten zur Kasse gebeten. Von der Reform wären auch alle betroffen, die eine AHV-Rente beziehen werden. Das müssen sie wissen:

  • Neu könnte man zuerst nur einen Teil der AHV-Rente (20 bis 80 Prozent) beziehen und den Rest aufschieben (Teilrentenaufschub). Auch ein Teilrentenvorbezug wäre möglich. Bei einem Aufschub gäbe es Zuschläge, bei einem Vorbezug Kürzungen. Diese Massnahmen sollen es einfacher machen, Schritt für Schritt statt auf einen Schlag in Pension zu gehen.
  • Für alle, die über das Pensionierungsalter weiterarbeiten wollen, gibt es heute ein Problem: Sie bezahlen zwar AHV-Beiträge, erhalten dadurch aber keine höhere Rente. Die Reform soll das korrigieren. 
  • Die Reform (erste Säule) hätte auch Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (zweite Säule). Neu hätte man das Recht, seine Pensionskassenrente in bis zu drei Schritten zu beziehen. Solche Teilpensionierungen wären also für alle Vorsorgeeinrichtungen vorgeschrieben. Und passt der Bundesrat tatsächlich wie von ihm angekündigt die entsprechende Verordnung an, so müsste man neu seine Freizügigkeitsguthaben beziehen, wenn man das Pensionierungsalter erreicht und nicht weiterarbeitet.

Ob das Stimmvolk die Reform an der Urne annimmt oder nicht: Was die finanzielle Situation der AHV anbelangt, könnte ihr die Reform nach Einschätzung des VZ Vermögenszentrums nur Luft für einige Jahre verschaffen. Politik und Bevölkerung werden sich also bald wieder mit der AHV beschäftigen müssen. (pm/hzi/mig)