Der Bundesrat hat Veränderungen bei den Vorschriften für die Versicherungsbranche vorgenommen. Am 2. Juni verabschiedete die Regierung bei Privatversicherungen die Anpassungen der Aufsichtsverordnung (AVO). Zudem hat der Bundesrat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zusammen mit der revidierten AVO per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt, wie der Bund in einem Communiqué mitteilte.

Versichertenschutz wird gestärkt

In seiner aktuellen Fassung ist das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG seit 1. Januar 2006 in Kraft. Am 18. März 2022 hatten die eidgenössischen Räte die erste grosse Revision dieses zentralen Gesetzes für die Versicherungsbranche verabschiedet.

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Die Teilrevision des VAG stärkt insbesondere den Versichertenschutz sowie die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit des Versicherungsstandortes Schweiz. Neu profitieren kleinere Versicherungsunternehmen von Aufsichtserleichterungen, wenn sie sich an Mindestanforderungen halten.

Ferner wurden die gesetzlichen Grundlagen zum Vermittlerrecht überarbeitet. Auch das Sanierungsrecht wurde so verbessert, dass der Kundenschutz gestärkt wird, wie es weiter hiess.

Die revidierte AVO setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben um. Zudem werde der bisher durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma geregelte Swiss Solvency Test (SST), der die Kapitalisierung eines Versicherungsunternehmens beurteilt, neu in der AVO verankert, schrieb der Bundesrat.

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Wichtige Änderungen im Überblick

Das revidierte VAG-Gesetz umfasst unter anderem folgende wichtige Änderungen:

  • Einführung eines Sanierungsrechts für Versicherungsunternehmen – und damit eine Alternative zum Konkurs
  • Gesetzliche Verankerung der Bestimmungen zur Solvabilität
  • Aufsichtserleichterungen im B2B-Bereich, die die Rückversicherung und Firmenkunden betreffen
  • Förderung von Innovation und Anpassung bezüglich des versicherungsfremden Geschäfts
  • Ausbau des Kundenschutzes im Nachgang zum Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) 

     (awp/svv/hzi/mig)