Die Rückversicherung wird in der beruflichen Vorsorge je nach Pensionskasse unterschiedlich gehandhabt. Entsprechend vielfältig präsentiert sich das Angebot. Abgedeckt werden alle spezifischen Risiken der zweiten Säule wie Tod, Invalidität, Langlebigkeit und das Anlagerisiko. In der Praxis konzentriert sich das Geschäft der Rückversicherer jedoch zum grössten Teil auf das Invaliditätsrisiko. Die Träger der beruflichen Vorsorge zahlen Invalidenrenten von jährlich 2 Milliarden Franken ergänzend zur staatlichen Invalidenversicherung. Gemäss einer Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW treten drei Viertel der kleineren Pensionskassen ihre biometrischen Risiken an einen Rückversicherer ab. Bei den mittelgrossen Vorsorgeeinrichtungen mit Alterskapitalien ab 100 bis 500 Millionen Franken ist es weniger als die Hälfte, und die grossen Kassen tragen diese Risiken mehrheitlich selbst. Ganz generell hat sich die Nachfrage nach Rückdeckung in den letzten Jahren stetig vergrössert. Das hängt auch damit zusammen, dass dem Risikomanagement und Derisking ein zunehmend höheres Gewicht beigemessen wird.  

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Verträge überprüfen

Die verschärfte Konkurrenz im Rückversicherungsmarkt beeinflusst die Tarifierung. Bei einer Ausschreibung des VZ Vermögenszentrums für eine vollständige Rückversicherung der Risiken Invalidität und Tod ergaben sich bei den Prämien markante Differenzen von bis zu 60 Prozent. Für den Stiftungsrat drängt sich eine regelmässige Überprüfung der Versicherungsverträge hinsichtlich ihrer Konkurrenzfähigkeit auf. Normalerweise sind die Verträge meist auf zwei bis drei Jahre ausgelegt. Dabei gilt es rechtzeitig mit dem Ausschreibungsverfahren zu starten und die bestehende Police termingemäss zu kündigen. Der günstigste Prämiensatz muss bei der Auswahl eines Rückversicherers allerdings nicht zwingend auch der beste sein. Es gilt etwa zu klären, ob der neue Versicherer eine Gesundheitsprüfung für bestehende oder neue Versicherte verlangt. Nebst der Prämienhöhe sind auch mögliche Nachdeckungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und der Übertrag der laufenden Renten zu beachten. Das Gesetz der grossen Zahl spielt beim Abschluss von Rückversicherungen für Invalidität und Tod eine wesentliche Rolle. Mit Risikopools, bei denen sich mehrere Vorsorgeeinrichtungen zusammenschliessen, lassen sich die Prämien entsprechend tief halten.     

Dies ist ein HZ Insurance-Artikel

Weitere Artikel von HZ Insurance finden Sie auf der Übersichtsseite.

Veränderte Krankheitsbilder

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie beobachten Branchenkenner eine zunehmende Zahl psychischer Erkrankungen. Als Gründe werden etwa die Doppelbelastung im Homeoffice oder die Angst vor einem Stellenverlust genannt. Zudem gibt es ganz allgemein einen höheren Leistungsdruck am Arbeitsplatz. Das hat die Krankheitsbilder verändert. Vor zwei Jahrzehnten entfiel erst rund ein Drittel auf psychische Erkrankungen. Mittlerweile ist rund die Hälfte der krankheitsbedingten Neurenten auf eine psychische Ursache zurückzuführen. Für die Pensionskassen wirkt sich ein konsequentes Case Management kostendämpfend aus. «Wenn so schnell wie möglich die richtigen Massnahmen ergriffen würden, liesse sich das Schadenpotenzial senken», sagt Hanspeter Tobler, CEO der PK Rück. 

Erhebliches Handlungspotenzial

Im Bereich der zweiten Säule setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass Case Management und Prävention zur Verhinderung von Invaliditätsfällen entscheidend sind. Mit einer aktiven Begleitung kann eine grosse Mehrheit der Versicherten wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Voraussetzung dafür ist eine enge Kooperation zwischen Arbeitgeber, Versicherern, IV-Stellen und Ärzten. Die Unterstützungsmassnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung zahlen sich sowohl in sozialer Hinsicht als auch ökonomisch aus. Umstritten ist jedoch, in welchen Fällen eine Pensionskasse ihre Versicherten auf ihren Gesundheitszustand überprüfen und allenfalls einen Risikozuschlag verlangen kann. Möglich ist dies im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, wo Gesundheitsvorbehalte während fünf Jahren erlaubt sind. Eine Zusatzprämie kann in einem solchen Fall den vollständigen Versicherungsschutz ermöglichen. Viele Rückversicherer haben Kompetenzzentren aufgebaut, die umfangreiche Dienstleistungen zur Verhinderung oder Dämpfung von Invaliditätsfällen anbieten. Experten sehen in diesem Bereich noch ein erhebliches Handlungspotenzial. Sie verweisen auf eine frühe Intervention nicht nur bei der Prävention, sondern ebenso beim Meldewesen. Je später eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet wird, desto schlechter stehen die Chancen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.