Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) tritt am kommenden Freitag, 1. September 2023, in Kraft. Es ist so ausgestaltet, dass es mit dem EU-Datenschutz (DSGVO) kompatibel ist.

Auch Versicherer arbeiten seit längerem daran, die Implementierung des Schweizer Datenschutzgesetzes vorzubereiten. Mit der Revision des DSG müssen in der Assekuranz  verschärfte Regeln für die Bearbeitung von Personendaten beachtet werden. Die Verarbeitung von digitalen Daten braucht nach dem neuen DSG immer eine zweckgebundene Begründung.

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Politisches Druckmittel

Bis Ende Jahr will die EU-Kommission voraussichtlich entscheiden, ob das Schweizer Datenschutzgesetz als gleichwertig angesehen wird. Noch im Sommer 2019 hatte die EU-Kommission wegen mangelnden Fortschritts bei den Gesprächen zum institutionellen Rahmenabkommen die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse SIX verweigert. Eine technische Beurteilung wurde damit von Brüssel als politisches Druckmittel eingesetzt.

Zwar hat sich inzwischen das Verhältnis Schweiz-EU wieder verbessert, gleichzeitig aber ist bekannt, dass Brüssel gerne schneller vorwärts machen möchte. Der bei der EU-Kommission für das Schweiz-Dossier verantwortliche Vizepräsident, Maros Sefcovic, wird jedenfalls nicht müde bei jeder Gelegenheit zu betonen, dass die EU-Kommission gerne das Abkommenspaket, über das aktuell diskutiert wird, bis Ende ihres Mandates im Herbst 2024 fertig verhandelt haben möchte.

Diesen Zeitplan einzuhalten, dürfte jedoch schwierig werden. Denn der Bundesrat will erst Ende Jahr ein Verhandlungsmandat präsentieren. Das Bundesamt für Justiz (BJ) geht auf Anfrage von einer positiven Bewertung durch Brüssel aus: «Bis jetzt hat die EU keine Verbindung zu den bilateralen Verträgen oder den institutionellen Fragen hergestellt.»

Mehr Schutz für Personendaten

Auch beim Datenschutzniveau dürfte es keine Probleme geben. Neben der Annäherung des Schweizer Datenschutzgesetzes an jenes der EU werde die Schweiz zudem bald das Übereinkommen 108+ des Europarats ratifizieren, was von der EU Kommission positiv bewertet wird", schrieb das BJ weiter. Dieses Übereinkommen regelt den Schutz und den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten.

Seitens des BJ heisst es, man habe «verschiedene Kontakte mit der EU-Kommission» gehabt und «keine Signale erhalten», dass die Gleichwertigkeit in Frage gestellt werden könnte. Die EU-Kommission ihrerseits will sich auf Anfrage aktuell nicht dazu äussern. Sie schrieb lediglich, die erfolgte Reform des Schweizer Datenschutzgesetzes sei ein wichtiger Schritt. (awp/sda/hzi/mig)

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