Darum geht's

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um als Selbstständigerwerbende die persönliche Vorsorgesituation zu optimieren:

  • freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse
  • eine Säule-3a-Lösung
  • oder eine Mischung aus beidem

Dabei gilt immer auch den individuellen Lebensumständen und der familiären Situation Rechnung zu tragen.

Rund 600'000 Personen in der Schweiz sind selbstständig erwerbend. Das entspricht einem Anteil von gut 13 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung. Selbstständig Erwerbstätige sind häufig Menschen, die ihre berufliche Passion mit Herzblut ausüben und gleichzeitig die Freiheit und Unabhängigkeit geniessen, die ihnen ein Angestelltenleben nicht bieten könnte – das gilt auch in Bezug auf die Ausgestaltung der Vorsorge.

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Nicht wenige stecken nicht nur ihre gesamte Zeit und Energie in die Selbstständigkeit, sondern auch allfällige überschüssige Geldmittel. Dabei sind sie vom Gesetzgeber von einer obligatorischen Pflicht zur beruflichen Vorsorge befreit, müssen also nur AHV/IV/EO bezahlen. Diese Freiheit ist Segen und Fluch zugleich, denn das Fehlen der zweiten und dritten Säule kann zu grossen Vorsorgelücken führen.

Der Gastautor

Tashi Gumbatshang, Leiter Kompetenz-Center Vermögens- und Vorsorgeberatung, Raiffeisen Schweiz.

Besser abgesichert dank PK-Anschluss

Gemäss Bundesamt für Statistik ist mit 45,1 Prozent weniger als die Hälfte aller Selbstständigerwerbenden in der Schweiz einer Pensionskasse angeschlossen, bei den Frauen sind es mit 39,8 Prozent gar noch weniger. Fast jede vierte selbstständige Person hat weder eine Pensionskasse, noch zahlt sie regelmässig in die dritte Säule ein. Das deutet darauf hin, dass viele Selbstständige ihre Eigenverantwortung unterschätzen und über keine ausreichende Altersvorsorge sowie über keine gute Absicherung ihrer Hinterbliebenen verfügen. Die erste Säule hat zwar den verfassungsrechtlichen Auftrag der Existenzsicherung, doch selbst eine Maximalrente genügt bei den heutigen Lebenshaltungskosten kaum dafür. Was können Selbstständigerwerbende also tun, um ihre Vorsorgesituation zu optimieren, und was gilt es dabei zu beachten?

Im Gegensatz zu Angestellten können sich Selbstständigerwerbende freiwillig einer Einrichtung der zweiten Säule anschliessen. Dabei können sie aus den drei folgenden Optionen wählen:

  • Beitritt zu einer Stiftung ihres Berufsstands wie zum Beispiel für Coiffure, Gastronomen oder Hoteliers.
  • Beitritt zur Stiftung der Angestellten, sofern sie solche beschäftigen.
  • Beitritt zur Stiftung Auffangeinrichtung BVG, wenn kein Zugang zu einer anderen Einrichtung vorhanden ist.

Selbstständige, die Angestellte beschäftigen, müssen sich nicht zwingend der gleichen Stiftung anschliessen wie ihre Angestellten. Die Vertragsbedingungen sind je nach Stiftung unterschiedlich, und deshalb lohnt sich ein Vergleich. Hierbei sollten neben den Eintrittsbestimmungen auch weitere Faktoren wie Prämienhöhe, Deckungsgrad, Umwandlungssätze oder Verzinsung der Altersguthaben berücksichtigt werden.

Mit einem Anschluss an eine Pensionskasse kann das Alterskapital über die Jahre systematisch aufgebaut werden, und später können entsprechende Alters- und Versicherungsleistungen bezogen werden. Die Einzahlungen lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Im Invaliditätsfall zahlt die Pensionskasse eine Invaliditätsrente und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Rente an die Kinder. Im Todesfall haben Ehepartner und eingetragene Partnerinnen sowie Nachkommen Anspruch auf eine Rente oder – je nach Reglement der Pensionskasse – auf einen begrenzten Kapitalbetrag, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Zusätzlich bietet die zweite Säule den Vorteil, dass nachträgliche Einkäufe möglich sind. Das ist gerade für Selbstständigerwerbende interessant, da oftmals in der Startphase einer Firma allfällige Überschüsse direkt ins Unternehmen reinvestiert werden, zu einem späteren Zeitpunkt dann aber mehr Kapital für Einzahlungen in die Pensionskasse vorhanden ist. Wenn für die Gründung des Unternehmens Vorsorgeguthaben aus einer früheren Tätigkeit bezogen wurden, lohnt es sich, dieses Loch über eine Nachzahlung zu stopfen.

Viel Spielraum in der dritten Säule

Selbstständigerwerbende, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen zurzeit wie normale Angestellte maximal 7056 Franken pro Jahr steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen. Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann dagegen bis zu 20 Prozent des Einkommens beziehungsweise maximal 35 280 Franken einzahlen. Bei der Säule 3a können Selbstständige aus einer grossen Auswahl von Anbietern sowie zwischen Kontolösungen oder wertschriftenbasierten Lösungen wählen. Empfehlenswert ist eine Strategie, die den Anlagehorizont berücksichtigt. Je länger das Geld angelegt werden kann, desto eher lohnen sich Strategien mit hohem Aktienanteil. Ebenso wie die Guthaben der zweiten Säule unterliegen die Gelder der gebundenen Vorsorge nicht der Vermögenssteuer. In der Regel lassen sich ab einem gewissen steuerbaren Einkommen mit der Pensionskasse mehr Steuern sparen als mit der Säule 3a.

Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten, um als Selbstständigerwerbende die persönliche Vorsorgesituation zu optimieren. Ob freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse, eine Säule-3a-Lösung oder eine Mischung aus beidem: Es gilt immer auch den individuellen Lebensumständen und der familiären Situation Rechnung zu tragen.

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