Gemäss dem jüngsten Vorschlag des Bundesrats sollen Patienten zwingend eine Erstberatungsstelle kontaktieren müssen. Dies ist jedoch nur kostensenkend, wenn die Beratung übers Telefon abläuft.

Der Bundesrat hat Mitte August ein neues Massnahmenpaket zum Gesundheitswesen lanciert. Der Anstieg der Gesundheitskosten soll gebremst, unnötige Behandlungen sollen vermieden werden. Erreicht werden soll das, indem sich Personen mit gesundheitlichen Problemen zuerst an eine Erstberatungsstelle wenden. Zusammen mit der Zielvorgabe eines Kostendeckels für die obligatorische Krankenpflegeversicherung betrage das Sparpotenzial dieser Massnahmen rund 1 Milliarde Franken oder 3 Prämienprozente, meint der Bundesrat.

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Autor:
Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG.

Was bedeutet das für die Versicherten? Eine Erstberatungsstelle kann ein Hausarzt, ein Gesundheitszentrum (HMO-Praxis), ein telemedizinisches Zentrum oder eine Apotheke sein. Die Erstberatungsstelle führt die erste Behandlung oder Beratung durch und leitet die Patientinnen und Patienten, wenn nötig, an die Spezialisten weiter; sie fungiert als Gatekeeperin und entscheidet über das weitere Vorgehen. Dieser Vorschlag entspricht in etwa dem bisherigen Hausarztmodell und schränkt zumindest in Bezug auf die erste Konsultation die freie Arztwahl ein. Rund 60 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind bereits in einem Hausarztmodell versichert; es stellt sich die Frage nach dem weiteren Kostensenkungspotenzial solcher Erstberatungsstellen.

Telefon statt Hausarzt

Sollen die Kosten effektiv gesenkt werden, müsste der erste Kontakt im Rahmen einer telefonischen Beratung erfolgen, damit unnötige Arztbesuche vermieden werden können. Die Erstberatungsstelle müsste zudem die Behandlungen koordinieren, weil sonst die Gefahr bestünde, dass die Ärzte nicht miteinander sprechen. Telefonmodelle (Telmed) sind auch sinnvoll, da mehrheitlich keine Franchisekosten anfallen. Zudem müssten auch Bagatellfälle und administrative Arbeiten über ein Telefonmodell abgewickelt werden können, wie z. B. das Ausstellen von Arztzeugnissen oder Dauerrezepten. 

Die Hauptvorteile des Telmed-Modells sind niedrigere Prämien für die Versicherten und die Kostenersparnis bei den Krankenkassen. Zudem stellen Krankenkassen, die einen Versicherungstarif nach Telmed-Prinzip offerieren, in der Regel eine sehr gute telefonische Hotline bereit. Patienten sind zeitlich weniger eingeschränkt als bei einer Arztpraxis und die Wartezeiten bis zur Konsultation sind oft deutlich geringer. Ein möglicher Nachteil ist, dass eine Fehldiagnose per Telefon für den Versicherten gesundheitliche Folgen haben kann.

Herkömmliche Hausarztmodelle hingegen, bei denen der Erstkontakt über den Hausarzt erfolgen muss und der Patient dann an einen Spezialisten überwiesen wird, sind eher kostentreibend, da immer doppelte Kosten anfallen. Auch die vielen Notfallpraxen und die Notaufnahmen der Spitäler, die immer einen Notfallzuschlag verlangen, erhöhen die Kosten. Viele Patienten suchen diese Stellen aus Bequemlichkeit auf; dort könnte ein Telefonmodell ebenfalls einiges lösen. Es sollte ganz allgemein auch die Frage gestellt werden dürfen, welche Anreize die bestehenden Erstberatungsstellen haben, von Behandlungen beim Arzt abzuraten.

Fehlanreize beseitigen

Wie die Managed-Care-Abstimmung vor acht Jahren gezeigt hat, lassen sich die Versicherten grundsätzlich nicht gerne bevormunden; ein über Prämienrabatte belohnendes Modell ist einem bestrafenden, einschränkenden Modell vorzuziehen. Dabei stellt sich immer die Frage, wie viele und welche Kosten effektiv eingespart werden können. Bei stark regulierten Modellen ist die Kostenersparnis höher; bei wenig regulierten Modellen kann die Erstberatungsstelle fast eine Farce sein. Nur wenn die Erstberatungsstelle zu weniger Arztbesuchen und zu einer Optimierung der Behandlungen führt, erfüllt sie ihre Aufgabe. Höhere Franchisen und ein höherer Selbstbehalt wirken ebenfalls kostenbremsend.

Doch es ist nicht nur beim Verhalten der Patienten anzusetzen. Nachhaltige Kostensenkungen im Gesundheitswesen sind nur dann möglich, wenn auch strukturelle Fehlanreize beseitigt werden wie zum Beispiel Verzerrungen im Bereich der ambulanten und stationären Eingriffe sowie inhärente Interessenkonflikte zwischen Kantonen und Spitälern.