In ihrer Stellungnahme zum Entlastungspaket 27 findet die SIBA klare Worte. Die höhere Besteuerung von Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule ist ein Verstoss gegen den Verfassungsauftrag des Bundes, eine Gefährdung der Rechtssicherheit und bringt nur scheinbaren Mehrertrag.
Im Entlastungspaket 2027 will der Bundesrat die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule deutlich reduzieren. In ihrer Vernehmlassungsantwort beantragt die SIBA, auf diese Massnahme zu verzichten. Dies ist ein Verstoss gegen den Verfassungsauftrag des Bundes, denn die Attraktivität der freiwilligen Vorsorge und der Anreiz zum Konsumverzicht für das Alterssparen werden deutlich reduziert. Es ist aber auch eine Gefährdung der Rechtssicherheit. Der Sparprozess in der 2. und 3. Säule dauert 40 Jahre. Eine rückwirkende Änderung der Spielregeln verstösst gegen die grundlegenden Prinzipien von Treu und Glauben. Letztlich resultiert aus dieser Massnahme nur ein scheinbarer Mehrertrag. Das Rentenmodell bringt nur mehr Steuern, wenn die Leute auch genügend lang leben. Wenn sie aufgrund der weniger attraktiven Steuersituation ihr freiwilliges Sparen reduzieren, könnten nicht beabsichtigte Mehrkosten auf die Allgemeinheit zukommen. Deshalb plädiert die SIBA für ausgabenseitige Massnahmen, um den Bundeshaushalt ins Lot zu bringen.
Die gesamte Vernehmlassungsantwort ist auf der Homepage der SIBA zu lesen.