Versicherungsnehmer sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, eine unabhängige, unparteiische, mit spezifischen Fachkenntnissen ausgestattete Ombudsstelle beizuziehen, ohne dass dadurch die allgemeinen Verfahrensrechte und -garantien eingeschränkt werden.  

Im Bereich der Privatversicherungen bestehen heute zwei Ombudsstellen: Die Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» sowie die «Ombudsstelle Krankenversicherung». Ungebundene Versicherungsvermittler, die unter das Versicherungsaufsichtsgesetz fallen, sollen die Möglichkeit haben, sich einer von der Branche anerkannten unabhängigen Ombudsstelle anzuschliessen.  

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Die SIBA hat sich im Prozess rund um die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für die Gründung einer freiwilligen Ombudsstelle stark gemacht, um dadurch den Kundenschutz zu stärken. Sie wehrt sich vehement gegen eine Verstaatlichung des Ombudswesens in der Versicherungswirtschaft. Eine Regulierung des Ombudswesens würde zu erheblichen Mehrkosten führen, aber keinen grösseren Kundenschutz bringen. Angesichts des gut funktionierenden Systems der freiwilligen Ombudsstelle, wäre eine Verstaatlichung eine nicht verhältnismässige Regulierung. Aus diesem Grund, verbunden mit der Zusicherung der SIBA, eine eigene freiwillige Ombudsstelle für ungebundene Versicherungsvermittler ins Leben zu rufen, hat der Nationalrat mit grosser Mehrheit eine entsprechende Regelung, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, abgelehnt.  

Dass die ständerätliche Wirtschafts- und Abgabekommission nun die Wiedereinführung aller Bestimmungen um die gesetzliche Ombudsstelle, welche die ungebundenen Versicherungsvermittler miteinschliessen, vorschlägt, ist bedauerlich. Die SIBA und die ACA sind dennoch weiterhin davon überzeugt, dass eine Regelung des Ombudswesens auf freiwilliger Basis, wie sie seit 50 Jahre erfolgreich praktiziert wird, die beste Lösung darstellt, genauso wie eine freiwillige, von beiden Verbänden ins Leben zu rufende Ombudsstelle für ungebundene Versicherungsvermittler.