Darum geht's
  • Der Vorsorgeausweis ist so wichtig wie etwa die Lohnabrechnung.
  • Häufig repräsentiert das Altersguthaben in der Pensionskasse den grössten Vermögenswert.
  • Die Höhe des angesparten Geldes lässt sich gezielt steuern. 

Jetzt ist es wieder so weit: Die Pensionskasse verschickt den Vorsorgeausweis. Viele Versicherte schenken dem Zahlenwerk kaum grosse Aufmerksamkeit oder ignorieren es gar. Dabei ist das Dokument so wichtig wie etwa die Lohnabrechnung. Vergleichbar mit dem Kontoauszug einer Bank gibt es Auskunft über die eigene finanzielle Lage. Und häufig repräsentiert das Altersguthaben in der Pensionskasse den grössten Vermögenswert. Vor allem aber gibt der jährliche Vorsorgeausweis wichtige Hinweise für die persönliche Finanzplanung.

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Die Höhe des angesparten Geldes lässt sich gezielt steuern. Ein zusätzlicher Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung vermehrt das Altersguthaben. Möglich ist auch ein Bezug, um damit selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben. Schliesslich ist vor der Pensionierung auch zu entscheiden, ob das angesparte Kapital als Rente oder Bargeld bezogen wird.

Den grössten Effekt erzielt man in den Jahren kurz vor der Pensionierung.

Weniger Steuern nach dem Einkauf

Zunächst gibt es individuellen Abklärungsbedarf. Massgeblich für Einkäufe und Bezüge in der beruflichen Vorsorge sollten die eigenen Bedürfnisse und Wünsche sein. Die Höhe eines allfälligen Pensionskasseneinkaufs ist anhand der jeweiligen Einkommens- und Vermögenssituation zu beurteilen. Der maximale Einkaufsbetrag lässt sich in der Regel dem Vorsorgeausweis entnehmen.

Die Möglichkeit für eine Aufstockung des Altersguthabens besteht, wenn eine Lücke vorhanden ist. Diese kann als Folge von Lohnerhöhungen oder fehlenden Beitragsjahren wegen eines späteren Eintritts ins Berufsleben oder eines Arbeitsunterbruchs entstehen. Bei zusätzlichen Einkäufen in die Pensionskasse resultiert vor allem eine Steuerersparnis. Der einbezahlte Betrag lässt sich vollumfänglich bei der Einkommensteuer abziehen.

Den grössten Effekt erzielt man in den Jahren kurz vor der Pensionierung. Das steuerbare Einkommen und damit auch die Steuerprogression sind in dieser Lebensphase meistens am höchsten. Die Verzinsung des zusätzlich in die Pensionskasse einbezahlten Kapitals kann allerdings höchst unterschiedlich ausfallen. Meist werden diese Gelder dem überobligatorischen Guthaben zugerechnet, das häufig tiefer verzinst wird als das obligatorische Guthaben, wofür ab nächstem Jahr ein gesetzlich festgelegter Mindestzinssatz von 1,25 Prozent gilt. Auch der Gesundheitszustand einer Pensionskasse ist zu prüfen. Wenn sich eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung befindet oder der Deckungsgrad nur knapp über 100 Prozent liegt, ist genauer hinzuschauen. 

Geld für Wohneigentum

Der Pensionskasse lässt sich auch Geld entnehmen. Häufig geschieht dies beim Erwerb von Wohneigentum. Zu beachten gilt es allerdings, dass erst nach der Rückzahlung dieser Vorbezüge wieder steuerlich begünstigte Einkäufe möglich sind. Bis zum Alter von fünfzig darf das gesamte Alterskapital  zum Kauf von Wohneigentum verwendet werden. Danach gibt es Einschränkungen, und drei Jahre vor der Pensionierung ist der Griff in die Vorsorgeeinrichtung nicht mehr möglich. Strenge Vorgaben der Banken bei der Hypothekenvergabe haben den Kreis der berechtigten Bezügerinnen und Bezüger ohnehin eingeschränkt: Vom erforderlichen Eigenkapital muss mindestens die Hälfte privates Geld sein, das nicht aus der zweiten Säule stammt. Die weiteren finanziellen Mittel dürfen jedoch von der beruflichen Vorsorge kommen.

Wer das Kapital in der PK vermindert, muss mit einer geringeren Altersrente kalkulieren. Es gilt, zu prüfen, ob eine Reduktion der Rente finanziell tragbar ist. Abhängig ist das vom übrigen Vermögen und von den geplanten Ausgaben im Ruhestand. Der Verwendungszweck ist beim vorzeitigen Bezug von Altersguthaben klar abgegrenzt. Die Altersgelder lassen sich für den Erwerb, die Erstellung, die Renovierung oder Vergrösserung von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen. Die Finanzierung einer Zweitwohnung ist ausgeschlossen.

Vor der Pensionierung stellt sich die Frage: Rente oder Kapital? Patentrezepte gibt es bei dieser Wahl nicht. Auch ist es wenig sinnvoll, sich von den momentanen Gefühlen oder gar der aktuellen Börsenlage leiten zu lassen. Ausschlaggebend sollten beim Bezug der Altersgelder einzig die individuellen Bedürfnisse sein.

Wichtig ist es, die Vor- und Nachteile von Rentenbezug oder Kapitalbezug gegeneinander abzuwägen. Der Kapitalbezug bringt langfristig fiskalische Vorteile gegenüber der voll steuerpflichtigen Rente, weil nach der Barauszahlung nur noch geringe steuerbare Erträge anfallen. Dafür sichert die Rente ein regelmässiges Einkommen bis zum Lebensende.

Beliebte Mischlösung

In laufend mehr Fällen wird heute eine Kombination von Rente und Kapital gewählt. Je höher das angesparte Altersguthaben ist, desto eher drängt sich die Aufteilung in einen Rententeil für die Abdeckung der laufenden Ausgaben und eine Barauszahlung für die übrigen Bedürfnisse auf.

Wer Vorsorgegelder bei der Pensionierung bar bezieht, sollte über ein ausreichendes Finanzwissen verfügen. Der Versicherte hat sich um ein sprunghaft gestiegenes Vermögen zu kümmern. Sämtliche Risiken gehen auf ihn über. An vorderster Stelle stehen dabei die ständig steigende Lebenserwartung und die Unsicherheit bezüglich des zukünftigen Ertrags. Anderseits verschafft der Kapitalbezug einen grösseren finanziellen Spielraum. In den ersten Jahren nach der Pensionierung sind mit dem zusätzlichen Geld höhere Ausgaben möglich. Auch lassen sich grössere Beträge abzweigen, um eine Hypothek zu amortisieren oder einen Erbvorbezug an die Kinder zu überweisen.

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