Wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mitteilt, habe Alain Berset das Abkommen am Freitag in Tirana mit der albanischen Ministerin für Finanzen und Wirtschaft, Delina Ibrahimaj, unterzeichnet, teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Freitag mit. Damit sollen die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien geregelt werden. Es umfasse die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und richte sich nach internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit.

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Erleichterter Leistungszugang

Das Abkommen gewähre den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Insbesondere ermögliche es die Auszahlung der Renten ins Ausland. Es enthalte zudem eine Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbräuchen. Das Abkommen erleichtere die Mobilität der Angehörigen beider Staaten und vermeide die doppelte Unterstellung unter beide Sozialversicherungssysteme. Es tritt laut Mitteilung in Kraft, sobald die Parlamente beider Staaten es genehmigt haben.

Berset traf sich zudem mit der Ministerin für Finanzen und Wirtschaft, Delina Ibrahimaj. Mit ihr habe er sich über die ausserordentlichen staatlichen Unterstützungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie und Rentensystemen ausgetauscht.

Unterstützung des Gesundheitssystems

Mit Gesundheitsministerin Ogerta Manastirliu habe Berset nebst der Covid-19 Pandemie über die Unterstützung des albanischen Gesundheitssystems durch die Schweiz gesprochen. Die Schweiz ist der wichtigste bilaterale Partner Albaniens im Gesundheitsbereich, so das EDI. Mit dem stellvertretenden Premierminister Arben Ahmetaj tauschte sich Berset bei einem Höflichkeitsbesuch über die «ausgezeichneten Beziehungen» zwischen den beiden Ländern aus, wie es weiter hiess. (sda/hzi/sec)