Selbst bezahlte Krankheits- und Unfallkosten sollen ganz vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) will zwei parlamentarischen Initiativen von Céline Amaudruz (SVP/GE) Folge geben, mit 15 zu 9 Stimmen, wie die Parlamentsdienste letzten Dienstag mitteilten. Als nächstes entscheidet die Schwesterkommission des Ständerates.

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Wo es einen Selbstbehalt beim Abzug dieser Kosten vom Einkommen gibt, soll dieser aufgehoben werden. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz sollen entsprechend angepasst werden. Bei der Bundessteuer können selbst bezahlte Kosten für Krankheit und Unfall vom steuerbaren Reineinkommen abgezogen werden, wenn sie fünf Prozent des Reineinkommens übersteigen.

Amaudruz begründete ihre Initiative damit, dass viele Versicherte wegen der steigenden Gesundheitskosten Modelle mit höheren Franchisen wählten. Diese würden das Risiko bergen, dass bei einer Erkrankung mehr aus der eigenen Tasche bezahlt werden müsse. Und gerade Zahnbehandlungen, kieferorthopädische oder -chirurgische Behandlungen übernähmen die Kassen nicht.

In den Kantonen werde mit dem Abzug für selbst getragene Kosten für Krankheit und Unfall unterschiedlich verfahren, schrieb Amaudruz. Die Mehrheit erlaube einen Abzug mit einem Selbstbehalt von fünf Prozent des Nettoeinkommens und andere erlaubten einen fast vollständigen Abzug. (awp/hzi/kbo)