Herr Arbter, was sind aus Ihrer Sicht die grossen Themen, die den Versicherungsmarkt derzeit bewegen?

Es gibt viele grosse Themen, die uns als Schweizer Versicherungswirtschaft beschäftigen. Ich beginne mit der Tatsache, dass wir immer länger leben. Das sei uns allen gegönnt – und wir freuen uns alle an dieser Entwicklung. Doch in der Altersvorsorge hat uns als Durchführer der zweiten Säule die Langlebigkeit zu beschäftigen. Das Altersguthaben muss durchschnittlich für deutlich mehr Lebensjahre reichen, das ist eine Herausforderung. Statt 14,9 Jahre wie Mitte der 1980er-Jahre sind es zum Beispiel für einen Mann heute 19,3 Jahre, das sind 30 Prozent mehr.

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Von grosser Bedeutung ist für uns der Umgang mit Toprisiken wie eine Strommangellage, grossflächige Cyberattacken oder eine nächste Pandemie. Es geht um die Versicherbarkeit von Grossrisiken und deren Grenzen. Als Branche wollen wir auch hier Lösungen erarbeiten, die die Gesellschaft weiterbringen, zum Beispiel in Form einer Partnerschaft mit Bund und Kantonen.

Dann haben wir als weiteres Thema die Spitalzusatzversicherung, die als wertvolles Angebot für rund 2,4 Millionen Kundinnen und Kunden in den nächsten Jahren deutlich transparenter und nachvollziehbarer wird. Gleichzeitig wird damit die Basis für innovative Dienstleistungen und damit der Produkterneuerung für Zusatzversicherte gelegt.

Zentral war und ist für uns auch die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), die das Parlament in der Schlussabstimmung vom 18. März dieses Jahres verabschiedet hat. Die erste grosse Revision des VAG seit 2006 schafft einen zukunftsfähigen Rahmen für die Privatversicherer in der Schweiz. Es handelt sich um einen gleichermassen wichtigen und ausgewogenen Schritt. Nun gilt es, den neuen gesetzlichen Rahmen umzusetzen. Besonders erwähnen möchte ich die neu im Gesetz verankerte Aus- und Weiterbildungspflicht für sämtliche Versicherungsvermittler. Dadurch werden die Beratungsqualität und somit auch das Vertrauen in die Versicherungsbranche und deren Akteure gestärkt. Das kommt auch den Generalagentinnen und Generalagenten zugute.

Urs Arbter erwarb nach einer kaufmännischen Banklehre das Lizentiat in Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen und ist Absolvent des Stanford Executive Program. Seit 1998 ist er für die Versicherungswirtschaft tätig: Nach ersten Jahren bei der heutigen Allianz Suisse (1998–2004) war er Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz von Swiss Life (2004–2010) und Mitglied der Geschäftsleitung von Helsana (2010–2015). Nach gut zwei Jahren als Partner des international tätigen Strategieberaters Roland Berger wechselte Urs Arbter per März 2018 zum Schweizerischen Versicherungsverband SVV, zuerst als stellvertretender Direktor und Leiter des Ressorts Versicherungspolitik. Seit 1. Januar 2022 ist er Direktor des SVV.

Die steigende Lebenserwartung in Kombination mit einem zu hohen BVG-Mindestumwandlungssatz führt dazu, dass immer mehr Gelder innerhalb der 2. Säule (von den Erwerbstätigen an die Rentner) umverteilt werden. Wie stehen Sie zum Thema der Umverteilung innerhalb der zweiten Säule? Welche Lösungswege sehen Sie?

Ich beginne mit dem Positiven. Unser Dreisäulenmodell ist noch immer das richtige System. Es ist konzeptionell ausgewogen und setzt sich zusammen aus Solidarität, Individualität und Eigenverantwortung. Nun ist es in verschiedenen Bereichen in die Jahre gekommen, doch am Grundkonzept ändert dies nichts. Es braucht zeitgemässe Rahmenbedingungen, die der heutigen Ausgangslage entsprechen. Dieser Stabilisierungsprozess läuft, zuerst mit der AHV21, über die wir am 25. September abstimmen werden. Aus Sicht des SVV handelt es sich bei den beiden Vorlagen (Angleichung der Rentenalter und Erhöhung der Mehrwertsteuer) um einen Schritt in die richtige Richtung. Damit wird die Finanzierung der von der demographischen Veränderung stark betroffenen AHV auf solidere Beine gestellt – auch wenn diese damit noch nicht langfristig ausfinanziert ist. Die Reise muss weitergehen … und sie droht unnötig ins Stocken zu geraten, wenn es uns nicht gelingt, die Bevölkerung von der Notwendigkeit der vom Parlament und vom Bundesrat gutgeheissenen Reformschritte zu überzeugen.

Auf die AHV21 folgt die BVG-Reform. Nachdem schon zwei Anläufe zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes in den Jahren 2010 und 2017 an der Urne verworfen worden sind, ist erneut eine Reform im Parlament in Vorbereitung. Der Nationalrat hat an Stelle des Botschaftsmodells im vergangenen Winter einen eigenen, der Sichtweise der Versicherer deutlich näherstehenden Revisionsvorschlag an den Zweitrat – den Ständerat – weitergereicht. Das Resultat der Vorberatung in der zuständigen Kommission wie auch der von Ständerat Josef Dittli eingebrachte Einzelantrag fanden im Ständerat keinen Zuspruch, das Geschäft wurde an die Kommission zurückgewiesen. Wir werden sehen, was die nächsten Wochen bringen – und ob der Ständerat in der Herbstsession Nägel mit Köpfen macht. Die Haltung der Versicherungswirtschaft bleibt trotz Inflation und angepasster Zinspolitik unverändert: Die Schweiz benötigt diese Reform, sie ist dringend und zwingend.

«Der Aussendienst wird seine wichtige Rolle im Versicherungsgeschäft behalten.»

Wie verändert sich das Verhalten der Versicherungskunden?

Unsere Kundinnen und Kunden springen zwischen den verschiedenen Interaktionskanälen hin und her. Einmal wollen sie digital per App abgeholt werden, ein anderes Mal suchen sie das Beratungsgespräch mit der Generalagentur. Darauf müssen wir als Versicherungswirtschaft eine Antwort haben – und jede einzelne Gesellschaft hat hier ihre eigene Strategie, wenngleich die Kanäle vergleichbar sind. Generell lässt sich beobachten, dass mit einem steigenden Anspruchsgrad der Materie das Bedürfnis nach einem physischen Kontakt wächst. Die Digitalisierung hat sicher dazu beigetragen, dass die Versicherungskundinnen und -kunden besser informiert und mit anspruchsvolleren Fragen in ein Beratungsgespräch steigen. Doch sehen wir es positiv, denn das macht den Beraterberuf noch spannender und ist eine Chance, das Vertrauen in die eigene Person zu stärken. Bei einer kompetenten Beratung kann es dadurch sogar effizienter zum Vertragsabschluss als in der Vergangenheit kommen. Kurzum: der Aussendienst wird seine wichtige Rolle im Versicherungsgeschäft behalten.

Was kommt in regulatorischer Hinsicht auf uns zu?

Über das Versicherungsaufsichtsgesetz, das wir als SVV intensiv begleitet haben, habe ich bereits gesprochen. Die Umsetzung bringt es mit sich, dass die Aus- und Weiterbildung stärker reguliert wird. Die relevanten Mitarbeitenden sämtlicher Vertriebskanäle müssen zertifiziert sein, was einer Weiterentwicklung von Cicero gleichkommt. Regulatorische Gewitterwolken beschäftigen uns auch in der Nachhaltigkeit, ganz speziell, was die ökologische Nachhaltigkeit angeht. Dabei gilt für den SVV das Prinzip, dass Regulierung nur dort greifen soll, wo sie echten Mehrwert stiften kann. Wir regulieren uns zudem lieber selber, als vom Regulator zuerst gemassregelt und dann reguliert zu werden. Im Bereich Nachhaltigkeit schaffen wir konkret Transparenz mit dem jährlich erscheinenden «Nachhaltigkeitsreport», der über die Entwicklung der ökologischen, finanziellen und sozialen Nachhaltigkeitsaktivitäten der Schweizer Versicherungswirtschaft berichtet.

Welche Einflüsse aus dem internationalen Umfeld gibt es? Gibt es Entwicklungen im Ausland, von denen wir wissen, dass sie mit einiger Zeit Verzögerung auch das Umfeld in der Schweiz beeinflussen werden?

Im europäischen Ausland ist die regelbasierte Aufsicht verbreitet, die Schweiz reguliert traditionell prinzipienbasiert. Was technisch tönt, hat in diesem Fall einiges an Substanz. Derweil in der Schweiz Leitplanken üblich sind, werden in anderen Ländern oftmals konkrete Lösungen vorgegeben. Das schränkt die Ideenvielfalt und die Konkurrenz ein. Es ist damit immer gut zu überlegen, welche Regelungen wir benötigen beziehungsweise ob und wie diese übernommen werden sollen.

In Europa sind einige für uns wichtige Gesetze in Vorbereitung. Wir müssen deshalb genau beobachten, was im europäischen Umfeld betreffend Artificial Intelligence und Sustainable Finance auf uns zukommt. Aber auch noch schwammige Begriffe wie Open Insurance – dem Weitergeben gewisser Daten auch an andere Anbieter – werden uns intensiv beschäftigen.

Aus Sicht des SVVG interessieren natürlich vor allem die spezifischen Herausforderungen, die sich dem Generalagenten stellen. Welche sehen Sie?

Wir leben in einer Welt, die zunehmend juristisch getrieben wird. In einer Welt, die sich von Vorsicht und auch etwas Skepsis gegenüber der Finanzwirtschaft leiten lässt. Das führt zwangsläufig zu immer mehr Papier. Versicherungsexpertinnen und -experten müssen glaubwürdig auftreten, sie müssen noch besser argumentieren können – und sie müssen besser vorbereitet sein, um den Ansprüchen der immer besser informierten Kundinnen und Kunden zu genügen.

Als Generalagentin oder Generalagent muss ich es schaffen, die Beratung qualitativ möglichst hochzuhalten, um den Druck der Skeptiker möglichst kleinzuhalten. Dabei kann die Digitalisierung konstruktiv genutzt werden. Gut eingesetzt hilft diese, die Beratung effizient zu gestalten und die Beratungszeit auf diejenigen Dinge zu konzentrieren, die den persönlichen Kontakt erfordern. Sie setzt dort an, wo die Kundinnen und Kunden in den digitalen Kanälen nicht mehr weiterkommen.

«Alle Geschäfte, die wir in Bundesbern zugunsten der Versicherungsbranche begleiten, betreffen direkt oder indirekt auch die Generalagenten.»

Wo vertritt der SVV ganz konkret auch die Interessen der Generalagenten in Bundesbern?

Da muss ich nicht lange überlegen. Alle Geschäfte, die wir in Bundesbern zugunsten der Versicherungsbranche begleiten, betreffen direkt oder indirekt auch die Generalagenten. Aber jetzt konkret zu Ihrer Frage: Generalagenturen sind und bleiben ein wichtiger Vertriebskanal für unsere Mitgliedgesellschaften. Also heisst das für uns als politischer Interessenvertreter der Privatassekuranz, dass wir die verschiedenen Vertriebskanäle unserer Branche mitdenken und frühzeitig in den politischen Prozess einbringen. Das war beispielsweise beim VAG und ist nun bei der präzisierenden Aufsichtsverordnung AVO der Fall.

Welches ist aus Ihrer Sicht generell die Funktion von Berufs- respektive Branchenverbänden? Welche Rolle sehen Sie für den SVVG?

Ich sehe eine doppelte Rolle. Branchenverbände wirken als Katalysatoren innerhalb der Branche. Der SVVG bündelt die Sichtweisen der Generalagenten und stärkt deren Stimme dank einem einheitlichen Auftritt. Gleichzeitig bringt sich der SVVG aktiv ein und verschafft der Sichtweise der Generalagenten Gehör. Diese doppelte Rolle ist typisch für Berufs- respektive Branchenverbände und trifft analog auch auf den SVV zu. Der SVV stimmt die Positionen unter den Mitgliedgesellschaften ab. Wir versuchen den grössten gemeinsamen Nenner zu finden, um im politischen Prozess glaubwürdig aufzutreten und erfolgreich zu sein. In unserem Geschäft geht es zumeist darum, Kompromisse zu finden, untereinander, aber auch bei Reformvorlagen wie derzeit im Stabilisierungsprozess der zweiten Säule.

Als SVV müssen wir auch hinstehen, wenn die Branche ungerechtfertigterweise kritisiert wird, wenn es wie im Fall der Coronapandemie darum geht, in der Politik und in der breiten Öffentlichkeit darüber aufzuklären, warum eine Pandemie versicherungstechnisch nicht einer Epidemie entspricht – und was es bedeutet, wenn das Versicherungsprinzip ausgehebelt wird.

In welchen Themen sehen Sie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen SVV und SVVG?

Der SVVG ist ein wichtiger Ansprechpartner für uns. Er hilft uns, die Bedürfnisse der Generalagenten zu erkennen und zu verstehen, um dann im politischen Prozess effektive Arbeit leisten zu können. Wir sind gerade dabei, eine Kommission Digitale Versicherung zu gründen und in der Gremienlandschaft zu etablieren. Diese Kommission wird auch Fragestellungen des digitalen Vertriebs behandeln. Das betrifft die Generalagenten direkt, daher streben wir einen systematischen Austausch auch in diesem Themengebiet an.

Der traditionelle Aussendienst (und damit die Generalagenten) wird immer stärker von anderen Vertriebskanälen (Online-Kanal und Broker-Kanal) bedrängt. Auf welche Trümpfe können Generalagenten weiterhin setzen? Welches sind aus Ihrer Sicht ihre Alleinstellungsmerkmale?

Das Versicherungsgeschäft ist ein Vertrauensgeschäft. Nehmen Sie die Vorsorge, bei der es darum geht, sich persönlich und sehr individuell für die Zukunft abzusichern. Hier setzen unsere Kundinnen und Kunden auf die Person ihres Vertrauens – und werden dies auch in Zukunft tun. Es ist weniger das Unternehmen und damit die Marke an sich, sondern vielmehr der persönlich bekannte Versicherungsexperte, der für das Unternehmen X oder für das Unternehmen Y arbeitet. Generalagenten können also Vertrauen schaffen. Das Vertrauen müssen sie aber verdienen, und sie müssen es immer wieder rechtfertigen.

«Wer spezifisch ein Produkt berät, benötigt das erforderliche Wissen in diesem Bereich, muss aber nicht gleich die gesamte Produktpalette der Versicherungswirtschaft kennen.»

Am Markt ist zu beobachten, dass immer mehr Autohersteller beim Verkauf ihrer Fahrzeuge die Automobilversicherung gleich mitverkaufen. Daraus ergibt sich die Frage, wer als Vermittler im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gelten soll (nebst Versicherungen verkaufenden Autoverkäufern auch Mitarbeitende im Innendienst, Telefonberater etc.). Soll die jetzige Regelung fortbestehen, diese als gebundene Vermittler zu betrachten und für allfällige Fehler die Versicherungsunternehmen haften zu lassen? Oder sollen nicht für Versicherungsberatungen qualifizierte Personen solche Geschäfte in Zukunft nicht mehr abwickeln dürfen?

Bei den Anforderungen an die Beratung müssen gleich lange Spiesse gelten. Wer spezifisch ein Produkt berät, benötigt das erforderliche Wissen in diesem Bereich, muss aber nicht gleich die gesamte Produktpalette der Versicherungswirtschaft kennen. Dieses Prinzip muss zum Beispiel in der Motorfahrzeugversicherung wie auch in der Krankenzusatzversicherung gelten. Mit der Umsetzung der im revidierten VAG formulierten Aus- und Weiterbildungspflicht wird die gesetzliche Ambition und dessen Vorgaben aktuell in Mindeststandards für gebundene wie für ungebundene Versicherungsvermittler praxistauglich umgesetzt.

Fachkräftemangel ist zurzeit in aller Munde. Was kann getan werden, damit auf den Generalagenturen weiterhin qualifiziertes Personal rekrutiert werden kann?

Derweil viele Jahre die Arbeitslosenquote das Thema war, steht nun mit dem Fachkräftemangel das Gegenteil zur Diskussion. In vielen fachlich anspruchsvollen Tätigkeiten – so auch in der Versicherungswirtschaft – stehen uns zu wenig Fachkräfte zur Verfügung. Das hat mit dem demographischen Wandel zu tun, aber nicht nur. Was können wir dagegen tun? Wir müssen zuerst einmal darauf hinwirken, dass die Ausbildungen jene Bedürfnisse abdecken, die die Versicherungsindustrie benötigt.

Damit allein ist es jedoch nicht getan, denn die gut ausgebildeten Fachpersonen müssen letztlich auch in der Assekuranz arbeiten wollen. Sie wollen eine spannende, befriedigende Arbeit, sie wollen einen Sinn in ihrer Arbeit sehen, sie streben Voll- oder Teilzeitarbeit an, möchten Aufstiegschancen sehen, sie wollen den Ansprüchen entsprechend entlöhnt und immer wieder herausgefordert werden. Das ist nicht immer einfach. Hier setzen wir als Branchenverband an und engagieren uns für passende Rahmenbedingungen.

Die Versicherungsberatung ist ein ausgesprochen spannender Beruf. Durch die Digitalisierung kann er noch spannender und gleichzeitig moderner werden. Die Versicherungsberatung hat Zukunft. Wir schützen unsere Kundinnen und Kunden vor den finanziellen Folgen von Schäden und unerwarteten Ereignissen. Wir haben ein nachhaltiges Geschäftsmodell und tun ausgesprochen viel, um den ökologischen Herausforderungen Herr zu werden. Das macht uns weiter attraktiv und hilft, geeignetes Personal – auch Quereinsteiger – zu finden.

Gibt es sonst etwas, was Sie unseren Lesern mitteilen möchten?

Ich bin dankbar dafür, in einer Branche arbeiten zu dürfen, die gut aufgestellt ist und im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die Gesellschaft weiterbringt. Die Privatassekuranz macht die Schweizer Wirtschaft widerstandsfähiger. Ohne Privatversicherer würden Schadenereignisse nicht nur Individuen, sondern in der Summe die ganze Schweizer Wirtschaft schwächen. Das ist eine sinnstiftende Aufgabe. Mit dieser Tätigkeit tragen wir nahezu fünf Prozent zum Bruttoinlandprodukt bei, eine stolze Zahl. Wir beschäftigen fast 50'000 Personen in der Schweiz, zahlen Steuern, stärken das Milizsystem, weil wir überzeugt davon sind, dass wir in der Politik, in der Gesellschaft generell, zu breiter abgestützten und damit nachhaltigeren Lösungen für die Schweiz kommen.