Worin besteht der Unterschied zwischen einer teilautonomen Sammelstiftung und einer Vollversicherung?
Bei einer Vollversicherungslösung garantiert ein Lebensversicherer die versicherten Leistungen sowie die Vorsorgevermögen gegenüber der Sammelstiftung und deren Versicherten. Eine teilautonome Sammelstiftung legt das Vorsorgevermögen der Versicherten selbst an, während die Invaliden- und Todesfallleistungen bei einem Lebensversicherer rückgedeckt sind, deshalb der Begriff «teilautonom». Und eine vollautonome Sammelstiftung legt das Vorsorgevermögen der Versicherten ebenfalls selbst an und stellt die Invaliden- sowie Todesfallleistungen ohne vollständige Rückdeckung durch einen Lebensversicherer sicher, daher der Begriff «autonom» oder «vollautonom».
Simon Tellenbach ist Leiter Firmenkunden des VZ Vermögenszentrums.