Die Sammelstiftung Vita wurde dieses Frühjahr Mitglied bei Swiss Sustainable Finance (SSF). Erst Ende 2020 hatte Vita die Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren der Vereinten Nationen unterzeichnet. Mit Verlaub: Da gehören Sie aber nicht zur schnellen Truppe! Taten Sie sich schwer mit dem Entscheid?
Wir engagieren uns seit Jahren im Bereich Nachhaltigkeit. Dabei können wir auch vom Know-how unseres Partners, der Zurich, profitieren. Seit 2013 verfolgen wir ein definiertes CO2-Reduktions-Ziel, üben seit rund zehn Jahren unsere Stimmrechte aktiv aus und publizieren dies auch auf unserer Website. Schon früh haben wir in ein nachhaltiges Aktienmandat investiert und 2017 erhoben wir erstmalig den Carbon Footprint auf dem Portfolio. Unsere Entscheide folgen immer definierten Strategien. Diese Mitgliedschaft ist ein weiterer Schritt entlang unserer Strategie, die wir kontinuierlich umsetzen. 

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Nachhaltigkeitskriterien sollen fortan im Anlageprozess eine Schlüsselrolle spielen. Letzthin habe ich nun gelesen, dass dieser Ansatz nicht eine signifikant bessere Rendite abwirft als klassische Investitionen ...
Wir investieren beispielsweise in Wohnen im Alter und erzielen dieselbe Rendite wie in der Anlagekategorie Immobilien Schweiz und können darüber hinaus erst noch einen Beitrag zum demografischen Wandel leisten. Wir sind überzeugt, dass mit Fokus auf gute Unternehmensführung eine Mehrrendite zu erwirtschaften ist. 

«Die Erträge werden gebraucht, um die Leistungsversprechen der Rentenbeziehenden zu finanzieren.»

Im Bereich Umwelt- und Klimafragen ist es in der Tat schwierig zu beurteilen, ob eine zusätzliche Rendite zu erwirtschaften ist. So kann beispielsweise der Pfad der Dekarbonisierung nicht abschliessend beurteilt werden, eine regelmässige Analyse ist unabdingbar. Wir identifizieren zudem das Risiko von Stranded Assets im Portfolio, die zu einem Verlust respektive einer Minderrendite führen können. 

Die berufliche Vorsorge befindet sich in Schieflage und der Status quo wird auf Kosten der Zukunft aufrechterhalten. Warum ist der grosse Aufschrei in der Bevölkerung bislang ausgeblieben?
Ganz einfach: Der Grossteil der Bevölkerung spürt keine direkten Folgen – es tut nicht weh. Zwar können durchaus erfreuliche Anlagerenditen erwirtschaftet werden, so haben die Vorsorgeeinrichtungen im Geschäftsjahr 2020 eine durchschnittliche Anlagerendite von 4,4 Prozent erzielt. Die Vita sogar 5,5 Prozent – doch ein grosser Teil dieser Anlageerträge kommt nicht mehr bei den Arbeitnehmenden an. Die Erträge werden gebraucht, um die Leistungsversprechen der Rentenbeziehenden zu finanzieren. Verantwortlich dafür sind die zu hohen Umwandlungssätze der Vergangenheit sowie der seit Jahren zu hoch angesetzte gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz. 

Diese systemfremde Umverteilung zugunsten der Rentenbeziehenden ist nirgends sichtbar, geschweige denn spürbar. Daher wird sie nicht als Problem angesehen. Die Auswirkungen der Umverteilung sind erst im Pensionierungsalter spürbar – und dann ist es definitiv zu spät, um noch korrigierenden Einfluss zu nehmen.

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«Wir stehen zum Kapitaldeckungsverfahren und wollen die zweite Säule stärken.»

Zu diesem Thema hatte das Forschungsinstitut Sotomo im Auftrag von Vita eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Bisher hatte sich Ihre Sammelstiftung eher zurückhaltend gezeigt, sich im Rahmen der BVG-Diskussion Gehör zu verschaffen. Diese Zurückhaltung scheint vorüber zu sein. Was hat Sie zum Umdenken bewogen?
Die Generationenfairness wird immer mehr strapaziert: Eine Umverteilung von rund 4 Milliarden Franken gemäss den Berechnungen der OAK ist und bleibt zu hoch. Damit die zweite Säule eine Zukunft hat, muss sie reformiert werden, dafür setzen wir uns ein. Auch der Stiftungsrat der Vita übernimmt Verantwortung: So hat er unter anderem zur Vernehmlassung Stellung genommen und sich klar hinter den ASIP-Vorschlag gestellt. 

Wir stehen zum Kapitaldeckungsverfahren und wollen die zweite Säule stärken. Daher unterstützen wir grundsätzlich eine Reform, bei der ein zentrales Element eine nachhaltige Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes auf obligatorische Altersguthaben ist, sodass dieser den heutigen Rahmenbedingungen besser Rechnung trägt. Nun gilt es die breite Öffentlichkeit aufzuklären und zu sensibilisieren. 

Mit der aktuellen Reform der beruflichen Vorsorge sollen die Renten gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten verbessert werden. In seiner Botschaft ans Parlament vom letzten November beantragte der Bundesrat, das Modell zu übernehmen, das von den Sozialpartnern entwickelt wurde. Dieses sieht vor, den Umwandlungssatz auf 6 Prozent zu senken. Reicht das, um die Ziele zu erreichen?
Das Absenken des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ob das reicht? Nein, das tut es mittelfristig nicht. Der korrekte Umwandlungssatz liegt heute unter 5 Prozent.

«Als Privatperson gebe ich der Revision eine 50:50-Chance, in meiner Funktion als Geschäftsführer sage ich Ihnen, die Revision muss durchkommen.»

Ich erinnere mich noch gut an die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge im September 2017, die von linken Kreisen und Gewerkschaften mit dem Schlagwort «Rentenklau» an der Urne gebodigt wurde. Ein solches Argument könnte auch dieses Mal wieder angewendet werden. Wie beurteilen Sie die Chancen der Revision?
Als Privatperson gebe ich der Revision eine 50:50-Chance, in meiner Funktion als Geschäftsführer sage ich Ihnen, die Revision muss durchkommen. Realistisch gesehen ist die BVG-Revision wohl nur machbar, wenn man die durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes entstehenden Renteneinbussen ausgleicht. Ein wichtiger Teil einer wirklichen Lösung wäre zudem eine Erhöhung des Rentenalters. Doch wie schon so oft bei Abstimmungen beobachtet, gewinnt das Lager, welches die eigenen Argumente besser und einfacher erklären kann. 

Wo liegen die grössten Stolpersteine? 
Der Vorschlag der Sozialpartner würde das bewährte Drei-Säulen-Prinzip in der Altersvorsorge weiter aushöhlen. In der kapitalgedeckten zweiten Säule gilt bekanntlich das Prinzip, dass jeder für sich selbst spart. Der Vorschlag führt zu einer weiteren Umverteilung von Aktiven zu Rentnern, also zu neuen ungewollten Solidaritäten statt zu einem Abbau von bestehenden. Dies widerspricht einem zentralen Grundsatz der beruflichen Vorsorge, denn die zweite Säule basiert auf der Solidarität innerhalb eines Versichertenkollektivs. 

Der ASIP-Vorschlag hingegen basiert auf der bewährten dezentralen Verantwortung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mehr als 95 Prozent aller Vorsorgeeinrichtungen wären heute in der Lage, eine allfällige Rentenkürzung aufgrund der Umwandlungssatz-Reduktion mit freiwerdenden Rückstellungen zu kompensieren. Durch die Reduktion des Koordinationsabzuges wird die Vorsorge bei Beschäftigten mit tiefen Löhnen substanziell erhöht. Durch die Erhöhung der Sparbeitragsdauer um fünf Jahre kann für jüngere Beschäftigte eine Reduktion der Rentenhöhe weitgehend vermieden werden. 

«Flexibilität in der beruflichen Vorsorge steht je länger, je mehr im Fokus.»

Welche Chancen geben Sie einem flexiblen BVG mit Eckpfeilern wie keinem Koordinationsabzug, keinem fixen Rentenalter, Umwandlungssatz im Ermessen der Pensionskassen, nicht des Gesetzgebers, der Möglichkeit, das eigene Guthaben im Fall eines Stellenwechsels bei der letzten Pensionskasse zu lassen – zum Beispiel bei 1e-Plänen – oder der freien Pensionskassenwahl?
Flexibilität in der beruflichen Vorsorge steht je länger, je mehr im Fokus. Bei der Einführung des BVG vor über 35 Jahren standen solche individuellen Elemente noch nicht im Vordergrund. Doch die Lebensumstände haben sich seither stark verändert. Der Trend hin zu mehr Individualisierung, also weg von kollektiven Elementen, ist unverkennbar. Insofern gebe ich einem BVG mit mehr flexiblen Elementen durchaus Chancen. In diese Richtung arbeitet die Vita schon heute; wer länger arbeitet, profitiert von einem höheren Umwandlungssatz. 

Flexibilisierung entspricht den heutigen gesellschaftlichen Megatrends. Das flexibel ausgestaltete Modell von Liechtenstein, ohne Mindestzins und ohne fixen Umwandlungssatz, hat sich schliesslich auch bewährt. Für eine freie Wahl der Pensionskasse ist es im Moment wohl noch zu früh.