Für den Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Unfallversicherungsprämien gelten am 1. Januar 2023 neue Regeln. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Unfallversicherung entsprechend angepasst wegen der tiefen Zinsen und zur Entlastung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. 

Heute basiert der Zuschlag auf einem Jahreszinssatz von fünf Prozent. Neu entspricht er einem Jahreszinssatz von noch einem Prozent. Der Zuschlag bei halbjährlicher Bezahlung sinkt auf 0,25 Prozent und bei vierteljährlicher Bezahlung auf 0,375 Prozent der Jahresprämie (sda/hzi/mig).

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