Das grosse Potenzial der gesetzlich vorgeschriebenen interkantonalen Zusammenarbeit werde leider nicht ausgeschöpft, befindet prio.swiss. Ziel der geforderten Rückweisung sei es, dass der Kanton das Leistungsangebot der Spitäler auch über die Kantonsgrenzen hinweg so abstimme und konzentriere, dass die Qualität der stationären Versorgung der Bevölkerung sichergestellt sei. Auch sollen kostenintensive Überversorgung und Doppelspurigkeiten, damit unnötig steigende Gesundheitskosten und Prämien sowie ein sich weiter verschärfender Fachkräftemangel verhindert werden, schreibt der Verband.
Die Versicherer sehen die Beschwerde als eine im KVG für solche Fälle geforderte Massnahme ultima ratio, um die regionalpolitische «Blockade» in der Spitalplanung im Interesse des Kantons, der ganzen Region und vor allem der Patientinnen und Patienten zu lösen.