Im Zuge des fortschreitenden Strukturwandels in der beruflichen Vorsorge haben der Verwaltungsrat der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) und die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht eine Absichtserklärung zur Bildung einer gemeinsamen Aufsichtsregion unterzeichnet. Wie es in einer Mitteilung heisst, sollen die Aufsichtsleistungen künftig mit lokaler Präsenz in Zürich, St. Gallen und Muralto (TI) erbracht werden, während die übergreifenden Funktionen Finance & Risikomanagement, Recht, Informatik und Operations zentral am Standort Zürich sichergestellt werden.

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Konkordat als Rechtsgrundlage

Die neue Aufsichtsregion umfasst die neun Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Thurgau, St. Gallen und Tessin sowie Zürich und Schaffhausen. Als Rechtgrundlage der neuen Anstalt ist eine interkantonale Vereinbarung (Konkordat) vorgesehen.

Mit der Bildung einer gemeinsamen Aufsichtsregion soll eine nachhaltige Basis zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen gelegt werden. In einer gemeinsamen Region werden rund 1‘000 Vorsorgeeinrichtungen sowie rund 1‘800 klassische Stiftungen mit einem Anlagevermögen von insgesamt über 600 Milliarden Franken beaufsichtigt.

Interkantonale Anstalt mit Sitz in Zürich und lokaler Präsenz

Die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der zugeordneten klassischen Stiftungen der gemeinsamen Aufsichtsregion soll durch eine interkantonale selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Zürich wahrgenommen werden. Die Aufsichtsleistungen sollen mit lokaler Präsenz an drei Standorten (Zürich, St. Gallen und Muralto) erbracht werden. Die zentralen Funktionen Finance & Risikomanagement, Recht, Informatik und Operations werden am Standort Zürich sichergestellt. (pm/hzi/mig)