Bei Versicherungsstreitigkeiten soll sich die Branche weiterhin selber organisieren können. Das Parlament hat eine obligatorische Ombudspflicht bei den Beratungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes abgelehnt. Nach Ansicht der Mehrheit erfüllt die heutige Branchenlösung ihren Zweck. Die Vorlage ist nach der Bereinigung einer letzten rein formalen Differenz bereit für die Schlussabstimmungen. Sie beinhaltet auch Regeln für Versicherungsmakler: Diese müssen künftig offenlegen, wie viel Geld sie von der Versicherung erhalten. (sda/hzi/sec)

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