Der Nationalrat hat bei der Erstberatung der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Sparen fürs Alter soll neu mit zwanzig Jahren beginnen. Die Eintrittsschwelle beim Jahresverdienst für die BVG-Pflicht wird halbiert.

Kernstücke der Vorlage sind die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf sechs Prozent sowie die Anpassung der Bestimmungen an die Arbeitsformen der Gegenwart, was insbesondere den Frauen, Tieflohn- und Teilzeitarbeitenden zugutekommen soll. In der Detailberatung folgte der Rat der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Dieser hält das von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Kompromiss-Modell für zu weitgehend, weil es die Leistungen leicht ausbauen will.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Demnach soll die unbestrittene Senkung des Umwandlungssatzes mit einem Rentenzuschlag für alle Neurentner kompensiert werden. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission bekämpft dieses "Giesskannenprinzip" mit einem Vorschlag, der lediglich gezielt einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen einen Rentenzuschlag auszahlen will. Dieser Entscheid dürfte am heutigen Mittwoch fallen.

Obligatorisch versichert sein soll gemäss ersten inhaltlichen Beschlüssen des Nationalrats neu, wer im Jahr mindestens 12'548 Franken verdient. Gemäss geltendem Gesetz liegt diese Schwelle bei 21'510 Franken.

Koordinationsabzug halbiert

Beim koordinierten Lohn sprach sich die grosse Kammer mit 152 zu 42 Stimmen für eine Halbierung des Abzugs aus. Neu liegt die Versicherungsspanne zwischen 12'443 und 85'320 Franken Jahreseinkommen, statt zwischen 25'095 und 86'040 Franken. Ein Minderheitsantrag der Grünliberalen, der den Koordinationsabzug ganz streichen wollte, scheiterte klar.

Ebenso beschloss der Rat eine Glättung der Sparbeiträge respektive Altersgutschriften. Wer zwischen zwanzig und 44 Jahre alt ist, dem sollen neu neun Prozent des koordinierten Lohnes abgezogen werden. Heute sind es sieben Prozent für Arbeitnehmende im Alter von 25 bis 34 Jahren und zehn Prozent für die 35- bis 44-Jährigen.

Ab 45 Jahren bis zur ordentlichen Pension sollen es neu noch 14 statt 18 Prozent sein. Heute liegen die Sparabzüge bei 15 Prozent (45 bis 54) respektive 18 Prozent (55 bis Rentenalter). Fünf Minderheiten schlugen andere Modelle mit einer anderen Aufsplittung nach Alter und Prozentsatz vor. Sie alle scheiterten aber deutlich.

Dafür senkte der Rat das Eintrittsalter für die BVG-Pflicht von heute 25 auf neu 20 Jahre. Auch bei diesem Punkt hatten Minderheitsanträge keine Chance, die eine höhere Eintrittsschwelle verlangten. (sda/hzi/mig)