Nicht jedes Land verfügt über ein ähnlich solides Sozialversicherungssystem wie die Schweiz. Wer im Ausland erwerbstätig wird, hat entsprechend auf seine Vorsorgesituation zu achten. Klar ist auch: Die Globalisierung veranlasst immer mehr Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zu entsenden. Dynamische Arbeitgeber setzen auf Einsätze ausserhalb der eigenen Landesgrenzen, um technische Fähigkeiten bereitzustellen, die lokal nicht verfügbar sind.

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Die Mobilität gehört zu einer global vernetzten Wirtschaft wie der Schweiz. Laufend mehr Leute wollen in die Fremde auswandern, um dort zu leben, zu arbeiten, zu studieren oder den Ruhestand zu verbringen. Damit stellt sich die Frage, wie die Altersvorsorge und die Versicherungen zu gestalten sind. Spezialisten raten zu einer Gesamtlösung. Es macht für sie keinen Sinn, die einzelnen Themen nacheinander anzugehen.
 

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Lagebeurteilung als erster Schritt

Zunächst ist es wichtig, eine Bestandsaufnahme zur aktuellen Vorsorge und der Kranken- und Unfallversicherung zu machen. Die Aufwendungen für den Einsatz dieser sogenannten Expatriates können sich je nach Einsatzort bedeutend höher gestalten als für einen Mitarbeitenden mit gleichartigem Pflichtenheft in der Schweiz. Bei Erwerbstätigen, die für ihre Firma lediglich während ein bis zwei Jahren im Ausland tätig sind, besteht am wenigsten Handlungsbedarf. Mit dem Status des «Entsandten», der rechtlich mit EU und Efta exakt geregelt ist, kann der Mitarbeitende weiterhin im Schweizer Vorsorgesystem integriert bleiben.

Bei einem neuen Aufenthaltsland ausserhalb des europäischen Raums ist zu klären, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht. Ist dies der Fall, kann der oder die Entsandte im Schweizer Vorsorgesystem versichert bleiben. Ohne ein derartiges bilaterales Abkommen besteht bei der AHV trotzdem eine Möglichkeit, die bisherige Lösung weiterzuführen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person für einen Schweizer Arbeitgeber im Ausland tätig ist und von ihm bezahlt wird. Überdies muss der Expatriate vor der Entsendung während mindestens fünf Jahren in die AHV einbezahlt haben.
 

Echte vs. unechte Entsendung

Auch die Leistungen in der beruflichen Vorsorge können in der Regel weiterhin versichert werden. Ausschlaggebend ist dabei die Art der Entsendung. Man spricht von einer echten Entsendung, wenn der Arbeitsvertrag beim bisherigen Arbeit-geber verbleibt. In diesem Fall kommt kein Freizügigkeitskonto ins Spiel. Das Altersguthaben ist weiterhin Teil der angestammten Vorsorgeeinrichtung.

Bei einer unechten Entsendung ist die Ausgangslage anders. Der Mitarbeitende erhält bei dieser Variante einen Arbeitsvertrag vor Ort. Das ist gleichbedeutend mit dem versicherungstechnischen Verlassen der Schweiz. Die Gelder der beruflichen Vorsorge gehen meist teilweise oder ganz auf eines oder mehrere Freizügigkeitskonten über. Mit dem Übergang der Vermögen zur Freizügigkeitsstiftung erlöschen die Leistungsversprechen der Pensionskassen. Das Kapital bleibt unverändert erhalten und dient als Basis, um Risiken wie Invalidität oder Todesfallkapital abzudecken.
 

Mögliche Vorsorgelücken beachten

Wer dauerhaft ins Ausland wechselt, kann sein Altersguthaben auch bar beziehen. Allerdings darf das Kapital aus dem obligatorischen Teil der zweiten Säule bei einem Wohnsitz im EU/Efta-Raum nur in Ausnahmefällen ausbezahlt werden. Auch gilt es zu klären, wie die Konditionen für die Altersvorsorge im Gastland sind. In einigen Ländern können Expatriates nicht von einem Beitritt zur obligatorischen Sozialversicherung befreit werden. Vielfach sind die Sozialversicherungsleistungen jedoch deutlich tiefer als in der Schweiz. Das kann zu Vorsorgelücken führen, die mit Versicherungs- und Banklösungen ebenso wie mit Absicherungen gegen Tod und Invalidität zu schliessen sind.

Oft ist die Altersvorsorge für Expa-triates, die dauerhaft im Ausland verbleiben, weder im Heimat- noch im Gastland sinnvoll durchführbar. In der gleichen Situation befinden sich auch die Entsandten aus Drittländern, die sogenannten Third Country Nationals. Für sie bietet sich eine internationale Vorsorgestiftung oder Versicherung an. Diese Deckung kann umfassend oder als Ergänzung zu lokal erworbenen Vorsorgeansprüchen gestaltet werden. Für die Unternehmen sind drei Varianten möglich: Der Home Country Plan, der Host Country Plan oder eine Offshore--Lösung. Beim Home Country Plan werden die Expatriates im Sitzstaat des Konzerns bei den Vorsorgeeinrichtungen des Stammhauses versichert. Das drängt sich auf, wenn nur für wenige Personen vorübergehend ein Auslandeinsatz geplant ist und die Sozialversicherung im Gastland als ungenügend eingestuft wird. Der Host Country Plan kommt zur Anwendung, sofern das Vorsorgesystem im ausgewählten Staat ähnlich gut aufgebaut ist wie in der Schweiz.

Schliesslich kommen auch Offshore-Lösungen zum Zug. Ein solches Domizil, etwa auf den Bermudas oder Kanalinseln, ist bei einer grossen Zahl von Expatriates mit einem verwalteten Vermögen von über 10 Millionen Franken angezeigt. Die -Personen im Auslandeinsatz entscheiden dabei, in welcher Form sie Beiträge für die Altersvorsorge investieren möchten. Mit einer echten Offshore-Lösung ergeben sich nebst der Vorsorge auch flexible Möglichkeiten für das gesamte Lohnpaket eines Expatriates. Die individuelle Aufteilung in Lohn und Vorsorge ist nicht mehr an fixe Vorgaben gebunden. Generell bietet der Versicherungsmarkt zahlreiche Produkte und Konzepte im Bereich International Pension Plan (IPP) an.
 

Medizinische Abdeckung

Parallel mit der Weiterführung von Vorsorgelösungen ist auch die medizinische Abdeckung im Ausland wichtig. In jedem Land ist die Situation anders. Entsprechend gilt es, das Anforderungsprofil des Gastlandes für den Expatriate zu beurteilen. Im Ausland wohnhafte Personen können nicht mehr oder nur noch zeitlich begrenzt in einer schweizerischen Kranken-Grundversicherung bleiben.

Je nach Land ist es sinnvoll, sich einer lokalen Kranken- und Unfallversicherung anzuschliessen. Mit der Einführung der bilateralen Abkommen zwischen EU-Ländern und der Schweiz ist die Situation in dieser Region allerdings schwieriger geworden. Oft ist es nicht einfach, eine befriedigende lokale Police zum Schutz vor Krankheit und Unfall zu erhalten. Schweizerische Krankenkassen bieten spezifische Deckungen für das Ausland an.

Viele Expatriates brauchen einen lebenslangen, weltweiten Versicherungsschutz für sich und ihre Familie, auch wenn sie das Unternehmen verlassen oder in den Ruhestand treten. Zur Abdeckung der Risiken werden standardisierte Versicherungs-lösungen offeriert. Dabei bestehen bezüglich der Beitrags- und Leistungsgestaltung sowie der allgemeinen Versicherungsbedingungen zwischen den einzelnen Anbietern beträchtliche Unterschiede. Das gilt auch für weltweit gültige Haftpflichtversicherungen, die versicherte Personen mit einer genügend hohen Deckungssumme gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden schützen.