Die zuständige Ständeratskommission will den Kauf von Wohneigentum mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge nicht erleichtern. Sie beantragt die Ablehnung einer entsprechenden Motion aus dem Nationalrat. Der Vorstoss verlangt, dass der Eigenmittelanteil vollständig mit Geld aus der zweiten Säule gedeckt werden darf. In der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) kommt dieses Anliegen nicht gut an: Ohne Gegenstimme beantragt sie ein Nein zur Motion, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

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Zu hohes Risiko

Die in der Motion vorgeschlagene Lösung berge zu hohe Risiken, lautet der Tenor in der Ständeratskommission. Die Lockerung würde das individuelle Risiko erhöhen, das Vorsorgekapital insbesondere bei einer Immobilienkrise zu verlieren und könnte daher auch die Sozialhilfe zusätzlich belasten. Weiter befürchtet die Kommission bei der geforderten Massnahme einen preistreibenden Effekt, was den Erwerb von Wohneigentum weiter erschweren würde.

Vorstoss geht in die kleine Kammer

Das Geschäft kommt voraussichtlich im Sommer in die kleine Kammer. Auch der Bundesrat stellt sich gegen die Motion. Per 2013 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule geändert und so den Kauf von Liegenschaften erschwert, um den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Seither gilt, dass die Hälfte der Eigenmittel vom künftigen Eigentümer eingebracht werden muss und die andere Hälfte der zweiten Säule entnommen werden kann. (awp/hzi/wil)