Kein Geringerer als der frühere Botschafter Thomas Borer hielt vor einigen Jahren an einer Kundenveranstaltung der Bank Frey eine nachgerade prophetische Rede. Er sagte damals, der Schweizer Finanzsektor müsse sich bewegen. Es gehe darum, echte Rendite zu erwirtschaften, statt sich auf den Wettbewerbsvorteilen durch unterschiedliche Regulierungsregimes auszuruhen.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass wenige Jahre später die Zürcher Bank Frey von ebendieser Problematik tangiert ist. Ein ehemaliger Angestellter der Credit Suisse in den USA, der sich später als unabhängiger Vermögensverwalter betätigte, soll gemäss der Anklageschrift der US-Justizbehörden seine Depots bei der Bank Frey geparkt haben. Die amerikanischen Strafverfolger werfen ihm vor, Kunden bei der Steuerhinterziehung aktiv geholfen zu haben. Im Prinzip tat er offenbar genau das, wovor Thomas Borer in seinem Referat gewarnt hatte.

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Happige Vorwürfe

Zu den in der Klageschrift genannten Personen gibt die Bank Frey keine Auskunft. Gregor Bienz, Chef des Zürcher Instituts, räumt aber ein gewisses Problem ein: «Vor allem die undifferenzierte Darstellung, in der die Bank im Zusammenhang mit Personen genannt wird, die möglicherweise das Gesetz übertreten haben, kann dem Ruf schaden», sagt er. Bienz legt Wert darauf, dass die Beziehungen zwischen der Bank Frey und ihren Kunden gesetzeskonform sind.

Trotzdem: Die Vorwürfe sind happig. Der Fall, in den noch weitere Bankleute involviert sind, ist bereits zu einer staatspolitischen Angelegenheit herangewachsen. Mit Michael Ambühl hat die Schweiz auch schon einen Staatssekretär in die USA beordert, um ein neuerliches Debakel à la UBS abzuwenden.

Ausser auf die Bank Frey lassen sich in der Anklageschrift auch Rückschlüsse auf die Zürcher Privatbank Maerki Baumann, den Schweizer Ableger der Bank Leumi sowie auf das Zürcher Traditionsinstitut Vontobel ziehen. Sie alle standen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Geschäftsbeziehung mit jenen Kundenberatern, die bei der CS in Ungnade gefallen waren.

Im Detail wollen sie alle dazu keine Stellung nehmen, zumal sich die Anklage auf einzelne Personen und nicht auf die Banken selber bezieht. Zudem hätten sie keinerlei Hinweise auf Vorkommnisse gehabt, die mit der Untersuchung der US-Behörden zu tun haben könnten.

Dennoch wundert sich der Laie, wie es möglich ist, dass nun vermeintlich unbescholtene schweizerische Finanzinstitute auf dem Radar der US-Justiz auftauchen. Und er muss sich fragen, wie es möglich war, dass sich diese Geldhäuser nach den traumatischen Erfahrungen der UBS in den USA so leichtfertig mit diesen Bankleuten einliessen.

Tatsächlich rächt sich nun eine verhängnisvolle Geschäftspolitik, die in den letzten Jahren bei einigen kleinen und mittelgrossen Schweizer Banken Einzug hielt. Wegen des wegbrechenden Schweizer Bankgeheimnisses verschrieben sie sich einer kurzsichtigen Gewinnoptimierung. Sie machten sich über «tief hängende Früchte» her, wie man das in der Branche nennt. Mit anderen Worten: Verschiedenen Akteuren waren unversteuerte Gelder durchaus willkommen, solange sich dadurch die Erträge und verwalteten Depots steigern liessen. Einer der angeklagten Banker räumte gegenüber der Zeitung «Sonntag» ein, es habe ihn nie interessiert, ob die Kunden ihre Gelder versteuert hätten.

«Manche Institute waren leichtsinnig», sagte Markus Ruffner, Gründungspartner und Chef der Neuen Privat Bank in Zürich, unlängst in einem Interview. Er offenbart damit eine unter seinen Berufskollegen eher seltene Offenheit. «Einige Privatbanker haben ihren Kunden allzu offensiv steuerliche Strukturen angeboten, die in deren Ländern gegen die Gesetze verstiessen», so Ruffner weiter.

Am Beispiel der Zürcher Bank Frey lässt sich gut nachzeichnen, wie ein Finanzinstitut unverhofft in die Mühlen der US-Justiz geraten kann selbst wenn das Unternehmen, wie es betont, selber «nicht in dieses Verfahren in den USA involviert ist». Weiter hält die Bank Frey fest, nie aktiv Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet und auch keine Beratungstätigkeit zur Einrichtung entsprechender Strukturen angeboten zu haben. Trotzdem belastet sie die Vermutung, dass über externe Mitarbeiter aktiv Geld am Fiskus vorbeigeschleust wurde. Das wiegt umso schwerer, weil die Bank dem Umfeld einer der renomiertesten Anwaltskanzleien der Schweiz enstammt, Niederer, Kraft & Frey.

Die Wurzeln der Vermögensverwaltung der Bank Frey reichen weit zurück.Bereits im Jahr 1941 begann Hugo A. Frey, Gründer der Anwaltskanzlei Niederer Kraft & Frey, Vermögenswerte für seine Klienten zu verwalten. Doch erst 2002 entstand dafür ein eigenes Geldhaus, das zunächst First Zurich Private Bank hiess.

Zögerliche Kunden

Die Verwechslungsgefahr mit einem Finanzinstitut der Zurich-Versicherung führte 2004 dann zur Umbenennung. Gemäss eigenen Angaben erfolgte die Gründung der Bank mit dem Ziel, Vermögen über Generationen hinweg zu bewahren und zu vermehren.

In der Praxis erwies sich diese Losung schneller gesagt als getan. Tatsächlich verharrte die Bank auf relativ geringen Depots und der Zulauf an Klientel hielt sich über Jahre in Grenzen. Offensichtlich waren nicht viele Kunden der Anwaltskanzlei Niederer Kraft & Frey gewillt, ihr Vermögen in der nahen Bank verwalten zu lassen. Lange blieben denn auch die verwalteten Kundenvermögen unter der Marke von einer Milliarde Franken, was vergleichsweise wenig ist für eine eigenständige Bank mit zwei Dutzend Beschäftigten. Dies setzte den früheren Chef Cyrill Escher zunehmend unter Druck, bis er von Bienz abgelöst wurde. Erst 2009 gelang es der Bank Frey, die betreuten Kundengelder auf 1,4 Milliarden Franken zu steigern.

Im reinen Depotgeschäft ist die Bank Frey auch eine Plattform für externe Vermögensverwalter, wobei, so Bienz, die Compliance-Überprüfung denselben Kriterien entspreche, wie dies bei den durch die Bank selbst verwalteten Vermögen der Fall sei. Externe Vermögensverwalter seien allerdings keine Mitarbeitende der Bank, sodass sie für ihre Geschäftstätigkeit selbst verantwortlich seien. «Hier besteht eine klare Trennung der Verantwortungsbereiche», betont Bienz.

Auf welch dünnem Eis sich das abspielt, offenbaren die jüngsten Ereignisse in den Vereinigten Staaten. Nach wie vor gilt für die in der Klageschrift nicht namentlich genannten, aber doch identifizierbaren Banken die Unschuldsvermutung. Ihre Herkunft erweist sich aus Sicht der Strafermittler in den USA jedoch als zunehmend problematisch. Selbst wenn sie beteuern, ihre Geschäfte nur in der Schweiz zu betreiben und im Ausland weder Kunden zu akquirieren noch zu versuchen, sie zu beraten.