Die Regeln über die Freizügigkeit der beruflichen Vorsorge waren bisher alles andere als freizügig. Seit dem 1.  Januar sind sie etwas gelockert.

Erwerbstätige, die die Stelle wechseln, brauchen sich in der Regel um ihre Guthaben in der Pensionskasse nicht zu kümmern. Der bisherige Vorsorger überweist sie automatisch an jenen der neuen Firma.

Alle aber, die keiner neuen Pensionskasse beitreten, müssen eine Freizügigkeitslösung finden. Das betrifft jene, die sich selbständig machen, arbeitslos werden, auswandern oder Vorsorgekapital als Folge einer Scheidung übertragen. Das PK-Kapital bleibt in Form eines Freizügigkeitskontos bei einer Bank oder als Freizügigkeitspolice bei ei-nem Versicherer gebunden. Für diese hat der Bundesrat nun auf den 1. Januar 2011 die rigiden Anlagevorschriften gelockert. Neu können sie Freizügigkeitsgeld auch in Wertschriften und Fonds in allen Instituten anlegen, die der Finma unterstellt sind, auch in Anlagestiftungen.

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Die erweiterten Anlagevehikel werden denn auch schon fleissig beworben – Anlagen in Aktien oder Obligationen sollen mehr Erträge bringen als das klassische Freizügigkeitskonto oder die Freizügigkeitspolice. Laut Verordnung ist bei dieser Art von Wertschriftensparen die versicherte Person ausdrücklich auf die Risiken hinzuweisen.Konkret: Das Verlustrisiko trägt immer der Versicherte.

Doch die Gewinne gehören nicht dem Versicherten allein – der Staat profitiert mit. Freizügigkeitsgeld kann in Aktien investiert sein. Steigende Kurse bringen Gewinn und erhöhen das Freizügigkeitskapital. Aber bei der Auszahlung ist es zu versteuern – samt den Aktiengewinnen. Dagegen sind Gewinne auf Aktien im Privatvermögen steuerfrei. Daher: Aktien gehören ins Privatvermögen, nicht ins Freizügigkeitskapital.

Aber auch die Anlage in Obligationen ist im Moment wenig attraktiv: Die Zinsen sind auf Tiefst, ein Anstieg führt automatisch zu Kursverlusten. Daher sind die traditionellen Freizügigkeitsanlagen – die Police bei einer Lebensversicherung oder das Konto bei einer Bank – zurzeit gegenüber börsenabhängigen Produkten noch attraktiver und deutlich sicherer. Die Migros Bank verzinst das Freizügigkeitskonto mit 1,75 Prozent. Die Helvetia gewährt 2 Prozent auf dem Sparteil plus Überschuss (2009: 0,75 Prozent).