2’470’700 Altersrenten hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Ende 2021 in der Schweiz und im Ausland gezählt. 1,3 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Bei einem Grossteil der Babyboomer-Generation – die 50er- und 60er-Jahrgänge – steht die Pension jedoch noch bevor. Gleichzeitig steigt die allgemeine Lebenserwartung. Der Anteil an Pensionierten nimmt deshalb überproportional zu.

Gleichzeitig will sich jeder zweite Schweizer und jede zweite Schweizerin gerne frühpensionieren lassen, wie verschiedene Befragungen zeigen – und sie folgen damit einem Trend. Tatsächlich haben in den letzten Jahren rund 40 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer die Arbeit früher an den Nagel gehängt. Das stabile Wirtschaftswachstum in den 2010er-Jahren samt tieferen Zinsen machte es möglich.

Heute sind die Zeiten nicht mehr so golden. Corona und der Ukraine-Krieg haben nicht nur die Gesellschaft erschüttert, sondern auch die Wirtschaft. Rohstoffe sind teils knapper geworden, die anhaltende Inflation schmälert stetig die Kaufkraft und die jüngste Bankenkrise hat Verunsicherung gestiftet. Die Krisen wechseln sich nicht wie früher ab, sie überlagern sich – der Internationale Währungsfonds (IWF) spricht von «crisis on top of a crisis». Welchen Einfluss hat die heutige Weltlage auf den so weit verbreiteten Wunsch nach einem früheren Ruhestand? Ist der Traum von der Frühpensionierung plötzlich vorbei?
 

Ausgangslage wird komplexer

Klar ist, dass es heute noch dringender als früher ist, sich mit der Planung zu beschäftigen, denn die Ausgangslage wird komplexer. Über diese vier Schritte müssen sich künftige Frühpensionäre Gedanken machen.

1. Form der Frühpensionierung: Hier kann man grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen. Will man sich auf Tag X und direkt aus dem Berufsleben heraus frühpensionieren lassen? Oder geht der Weg in den Ruhestand über eine sukzessive Reduktion des Arbeitspensums über mehrere Jahre hinweg? Je nach persönlicher Situation und Vorstellung, kann die eine oder andere Strategie mehr Sinn machen. Zudem stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten der Arbeitgeber bzw. die Pensionskasse für den einen oder anderen Weg bieten – und welche steuerlichen Auswirkungen sich daraus ergeben.

2. Gewünschten Lebensstandard bedenken: Im Ruhestand verdienen wir nicht mehr monatlich ein fixes Einkommen wie im Erwerbsleben. Wer die (Früh-)Pensionierung plant, sollte sich deshalb nicht nur aufs Pensionierungsdatum fokussieren, sondern weit darüber hinaus. Welcher Lebensstandard ist über die nächsten vielleicht 20 bis 25 Jahre hinweg noch möglich und realistisch? Wie müssen die Finanzen organisiert sein, dass dieser Standard auch gehalten werden kann? Die Berechnung der Einkommenslücke (Differenz zwischen vorhandenen Vorsorgegeldern und erwartetem Aufwand für den Lebensstandard) hilft bei der Beantwortung dieser Fragen. Oft raten Experten dazu, dass man im Ruhestand ein Augenmerk auf die Sicherstellung der Grundlebenshaltungskosten legen sollte und genügend Liquidität für die variablen Kosten sowie Unvorhergesehenes sicherstellt. Dies kann je nach Ausgangssituation dazu führen, dass bis zu 80 Prozent der früheren Einkünfte zur Verfügung stehen sollten. Doch die detaillierte Berechnung ist individuell und von vielen Faktoren abhängig. Ist die Einkommenslücke berechnet, ist ein Konzept notwendig, um die mittel- bis langfristige Finanzierung der Vorsorgelücke zu gewährleisten.

3. Die ewige Gretchenfrage – Kapital oder Rente? Bei einer Gretchenfrage ist die Antwort nie einfach zu finden. Gewiss ist: Die Frage nach der richtigen Bezugsform ist eine der wichtigsten, die im Rahmen einer Pensionierung beantwortet werden muss. Soll das Vermögen aus der Pensionskasse in Renten- und/oder Kapitalform bezogen werden? Welche Möglichkeiten bestehen bei der eigenen Pensionskasse oder gibt es Einschränkungen? Wie so oft sind die Antworten individuell. Einerseits muss das Budget für die nächsten Jahre bekannt sein, andererseits sollte man auch eine Vorstellung davon haben, welches geregelte Einkommen man benötigt, um ruhig schlafen zu können. In der Praxis wird deshalb oftmals eine Mischform gewählt. 

4. Individuelle Planung zahlt sich aus: Wer in Frührente gehen möchte, muss besonders gut planen. Denn: Jede Vorsorgesituation ist individuell und muss erst analysiert werden, um im Anschluss die Möglichkeiten zu eruieren und die entsprechenden Massnahmen in die Wege zu leiten. Pauschale Aussagen und ein Patentrezept wären Augenwischerei – es gibt zu viele Variablen. Auch die anstehenden Reformen in der Altersvorsorge (siehe Box), sorgen für weitere Unsicherheiten. Nicht ohne Grund lassen sich viele Menschen von Vorsorgeexpertinnen oder -experten beraten. Diese können dabei helfen, den Wunsch der Frührente in einen konkreten Plan umzuwandeln, der sowohl die finanziellen als auch persönlichen Faktoren umfassend berücksichtigt.

Für 40 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer war die Frühpensionierung in den letzten Jahren keine Utopie. Wer sich die verschiedenen Optionen durch versierte Beraterinnen und Berater aufzeigen lässt und rechtzeitig plant, hat möglicherweise auch im heutigen Umfeld die Chance früher in Rente zu gehen. 

Erfahren Sie hier noch mehr über die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zur Frühpensionierung.

Reform AHV 21: Vieles wird sich ab 2024 ändern

Im Vorjahr hat das Stimmvolk die AHV-Reform angenommen. Die wichtigsten Änderungen, die ab Januar 2024 gelten:

Gleiches Referenzalter für Frauen und Männer

Bei den Frauen steigt das AHV-Referenzalter schrittweise von 64 auf 65 Jahre. Nicht auf einen Schlag, sondern innerhalb von vier Jahren jeweils in Drei-Monats-Schritten. Das heisst beispielsweise: Im ersten Jahr (2025) beträgt das Referenzalter 64 Jahre und 3 Monate, ehe 2029 das Zielalter 65 erreicht ist. Weil diese Erhöhung langfristig nicht absehbar war, erhalten Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 als Ausgleich einen lebenslangen Zuschlag auf die Rente (der, abhängig vom Alter und Jahrgang, bis max. 160 Franken beträgt) und einen tieferen Kürzungssatz bei frühzeitigem Rentenbezug.

Flexibler Rentenabzug ab 63 Jahren

Frauen und Männer können wählen, wann im Alter zwischen 63 und 70 Jahren sie die Rente beziehen wollen. Bei einem Bezug vor 65 Jahren gibt es eine Kürzung, ab einem Alter von über 65 Jahren einen entsprechenden Zuschlag. Auch hier gilt eine Sonderregelung für Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969: Sie können ihre Rente weiter ab 62 beziehen. Ebenso besteht neu die Möglichkeit auch Teilrenten zu beziehen oder einen Teil der Renten aufzuschieben.

Rente durch AHV-Beiträge ab 65 absichern

Wer nach dem Referenzalter von 65 Jahren weiter arbeitet, zahlt weiter in seine AHV ein und kann unter Umständen von einer höheren Rente profitieren. So können eventuelle Einkommenslücken auch später gedeckt werden. Neu kann auch auf den Freibetrag ab dem Rentenalter von monatlich CHF 1400 Franken zugunsten der Verbesserung von Beiträgen für die AHV verzichtet werden. Wer die Maximalrente jedoch bereits erreicht hat, kann sie nicht weiter erhöhen.

Auswirkungen auf die zweite Säule (berufliche Vorsorge)

Die Reform zeigt auch diverse Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge. Zum Beispiel müssen Pensionskassen neu eine gestaffelte Pensionierung in Teilschritten ermöglichen und der Aufschub von Freizügigkeitsgeldern wird eingeschränkt. 
Dabei müssen auch weitere Auswirkungen und kommende Reformen (BVG21) berücksichtigt werden.
 

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