Uniper sollen nach dem Muster der Lufthansa-Rettung gestützt werden, wie aus einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht.

Die deutsche Bundesregierung soll sich in der Gas-Krise einem Gesetzentwurf zufolge wie bei den Corona-Hilfen an Unternehmen beteiligen können. Bei Stabilisierungsmassnahmen sollten die Regelungen des Wirtschaftsstabilisierungsgesetzes in der Fassung von 2021 gelten, heisst es in einem Entwurf des Energie-Sicherungsgesetzes.

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Unternehmen der kritischen Infrastruktur könnten durch einen Einstieg des Bundes über Aktien oder stille Einlagen, also ohne Stimmrechte, gestützt werden. Dies soll dem Entwurf zufolge noch schneller als in Zeiten der Corona-Krise möglich sein. Hindernisse für eine schnelle Beteiligung des Bundes würden im Interesse der Versorgungssicherheit beseitigt.

Riesiges Loch in der Kasse von Uniper

Der angeschlagene Versorger Uniper hat bereits um Hilfe gebeten. Nach den gekürzten russischen Gas-Lieferungen muss er Ersatz teuer am Markt beschaffen, kann die Kosten aber mit den bestehenden Lieferverträgen nicht an seine Kunden weitergeben.

Die Aktien des Versorgers büssten am Montag mehr als ein Viertel ihres Werts ein und sackten auf den niedrigsten Stand seit mehr als fünfeinhalb Jahren. «Wenn der Bund einsteigt, ist das nicht unbedingt das beste für die Aktionäre», sagte ein Händler. Das Loch bei Uniper soll umgerechnet mehr als 9 Milliarden Franken betragen.

Kein Rechtsanspruch auf Stabilisierungsmassnahmen

Ziel der angedachten Stabilisierungsmassnahmen ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Anbieter von kritischer Infrastruktur zu retten. Dies darf allerdings nicht gegen den Willen des Unternehmens geschehen. Ein Antrag muss also beim Bundeswirtschaftsministerium vorliegen – und dann mit dem deutschen Finanzministerium und Kanzleramt abgestimmt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Stabilisierungsmassnahmen soll nicht bestehen. Durch die Stabilisierungsmassnahmen soll das Unternehmen wieder eine Perspektive bekommen, fortbestehen zu können.

In dem Gesetzentwurf werden dem Staat bei einem Engagement zahlreiche Erleichterungen eingeräumt, um schnell vorgehen zu können. Zum Beispiel soll der Bund von der Pflicht entbunden werden, ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre abgeben zu müssen, sobald er die Kontrolle erlangt. Stille Einlagen würden auch ohne Zustimmung der Hauptversammlung möglich sein.

Hauptversammlungen sollen zudem beschliessen können, dass der Bund neue Aktien mit Sonderkonditionen unterhalb des Aktienkurses beziehen kann.

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(reuters/gku)