Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist mit einigen Schlussfolgerungen des Corona-Berichts der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) nicht einverstanden.

Konkret gebe es bei der Kurzarbeitsentschädigungen keine Gefahr von Doppelzahlungen, weil sich Firmen in Konkurs, Liquidation oder einem Fusionsprozess befänden und dies die kantonalen Arbeitslosenkassen nicht wüssten. Dies sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, an einer Telefonkonferenz. «Das Seco hat das Risiko im letzten Frühling untersucht, und es gibt diese Gefahr nicht.» Die kantonalen Arbeitslosenkassen seien jeweils schnell im Bild - und daher komme es nicht zu solchen doppelten Zahlen.

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SDA/sas