Auch das Zürcher Obergericht hat den früheren Swiss-Life-Finanzchef Dominique Morax wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Strafe in Millionenhöhe verurteilt. Es reduzierte jedoch die Freiheitsstrafe gegenüber der Vorinstanz von 30 auf 22 Monate.

Ins Gefängnis muss der 63-jährige Ex-Manager nicht, da die Strafe bedingt ausgesprochen wurde. Gemäss dem Urteil der Vorinstanz von Oktober 2010 hätte Morax sechs von 30 Monaten absitzen müssen.

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Gesenkt hat das Obergericht das Strafmass aufgrund von Teilfreisprüchen und einer überlangen Verfahrensdauer. Im Berufungsprozess verlangte die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Freiheitsentzug. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Bei den Hauptvorwürfen kamen die Oberrichter - wie schon die Zürcher Bezirksrichter - zu Schuldsprüchen. Vor über zehn Jahren hatte sich Morax als Finanzchef der Rentenanstalt und mehrere Mitglieder der Konzernleitung ungerechtfertigt bereichert.

Morax operierte dabei mit einer Beteiligungsgesellschaft mit dem Namen «Long Term Strategy». Einige Kaderleute konnten Aktien im Wert von über 20 Franken lediglich für 10 Franken einkaufen. Dadurch wurde Swiss Life um über 1,8 Millionen Franken geschädigt.

Zu Zahlungen an den Staat verpflichtet

Die Oberrichter kamen in zwei Nebenpunkten mehr als das Bezirksgericht zu Freisprüchen. Morax, der im Prozess Nichtwissen und Erinnerungslücken geltend machte, hat nach Ansicht des Gerichts am ehesten alles gewusst.

Er wurde verpflichtet, dem Staat als Ersatz für den nicht mehr vorhandenen widerrechtlich erlangten Vermögensvorteil 391'200 Franken zu bezahlen.

Zudem muss er 60 Prozent der Berufungsgebühr von 60'000 Franken und einen grossen Teil der weiteren Gerichtskosten tragen. Wegen der Teilfreisprüche wurde ihm im Gegenzug eine reduzierte Prozessentschädigung von 150'000 Franken zugesprochen.

In einem wichtigen Nebenpunkt folgte das Obergericht auch der ersten Instanz. So wurden vier Ex-Kaderleute im Sinne einer Ersatzforderung zu Zahlungen von insgesamt über 1 Millionen Franken verpflichtet. Die Anklage hatte noch wesentlich höhere Beträge verlangt.

(laf/sda)