Ende 2013 schrieb die Swisscom- Personalabteilung an Mitarbeiter in der IT-Abteilung: «Haben Sie sich auch schon überlegt, wie es wäre, zwei Wochen mehr Ferien zu haben?» Normalerweise haben Swisscom-Mitarbeiter im Jahr fünf oder sechs Wochen Ferien. In der IT-Abteilung des Unternehmens begann mit der Rundmail ein Pilotversuch zu flexibleren Arbeitszeiten. Wer mehr Urlaub haben wollte, konnte bis zu zehn Tage mehr beantragen, wenn er bereit war, dafür auf Lohn zu verzichten.

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Kürzlich gab das Telekommunikationsunternehmen bekannt, den Ferienkauf auf die gesamte Belegschaft auszuweiten. Swisscom steht damit nicht allein da, auch Grossbanken wie die UBS gestalten ihre Arbeitszeitmodelle immer flexibler. Doch was unterscheidet gekaufte Ferien von unbezahltem Urlaub? Wie funktioniert der Ferienkauf, und wer profitiert am Ende davon: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Der Unterschied zu herkömmlichem unbezahltem Urlaub besteht laut Swisscom- Sprecher Carsten Roetz darin, dass unbezahlter Urlaub in der Regel länger ist und in einem Block genommen wird. Der Ferienkauf hingegen soll flexibel sein: «Bei spontanem Bedarf wie an Brückentagen oder bei einem Notfall in der Familie kann ich bis zu zehn weitere Urlaubstage nehmen », so Roetz.

Prinzipiell funktionieren die zusätzlichen Ferien wie bezahlter Urlaub. Sie müssen mit dem Chef abgesprochen und koordiniert werden und die Abwesenheit muss von den anderen Mitarbeitern aufgefangen werden. Nur eben, dass Mitarbeiter sich Ferien kaufen können, wenn der reguläre Urlaub schon aufgebraucht ist, und dass vom Gehalt ein entsprechender Teil abgezogen wird. Bei der UBS gibt es dafür eine einfache Formel: «Eine Woche Ferien kostet 5⁄261 des Brutto-Jahressalärs. Zwei Wochen entsprechend 10⁄261», heisst es bei der Grossbank. Im Gegensatz zu unbezahltem Urlaub bleiben aber alle Versicherungsleistungen von den gekauften Ferien unberührt.

Trotz allen Work-Life-Balance-Diskussionen hält sich die Nachfrage nach den gekauften Ferien in Grenzen: Beim Pilotversuch nutzten nur 130 von 2300 Berechtigten das Angebot und nahmen 900 Tage frei. Das sind gerade einmal 6 Prozent, die durchschnittlich 7 Tage freinahmen. Auch bei der UBS kauften nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr nur 2,5 Prozent der Mitarbeiter Ferien dazu.

Lohnkosten sparen

Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern unbezahlten Urlaub ermöglichen, sparen sie allerdings auch Lohnkosten. Laut Carsten Roetz sei dieser Effekt für das Unternehmen aber zu vernachlässigen: «Die finanziellen Auswirkungen sind dabei minimal, es geht um Einsparungen im Rahmen eines tiefen, einstelligen Millionenbetrags.»

Bei der UBS tauchte das Schlagwort Ferienkauf 2009 schon im Zusammenhang mit dem Schlagwort Stellenabbau auf. Damals ging es bei der Bank um die Streichung von 2500 Stellen in der Schweiz und um freiwillige Arbeitszeitreduktionen in der Belegschaft. Mittlerweile bietet die UBS einen ganzen Katalog zur Flexibilisierung der Arbeitszeit an, darunter: Jahresarbeitszeit, Teilzeitarbeit, Jobsharing, Home Office, Poolarbeitsplätze in der Nähe des Wohnorts, Ferieneinkauf, unbezahlter Urlaub und ab 58 die Teilalterspensionierung oder die Reduktion des Beschäftigungsgrads mit unverändert versichertem Salär.

Das ist die andere Seite der Medaille: Ferienkauf macht eben nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber flexibler. Der Personal- und Organisationsökonom Professor Michael Beckmann von der Universität Basel denkt bei flexibleren Arbeitszeitmodellen auch an Unternehmen aus den USA, die ihren Mitarbeitern gleich so viel Urlaub versprechen, wie diese haben wollen: «Diese auf den ersten Blick sehr noble Geste des Arbeitgebers sieht dann auf den zweiten Blick schon nicht mehr so grosszügig aus: Die Flexibilität kann ja auch in die Richtung gehen, dass Mitarbeiter aus Sorge um ihren Arbeitsplatz nun vorsichtshalber gar keinen Urlaub mehr nehmen», sagt Beckmann. Das wäre in der Schweiz aber schon gesetzlich nicht denkbar. «Ich glaube, dass der Druck dann entsteht, wenn der gesetzliche Anspruch auf Urlaub aufgehoben wird beziehungsweise ganz fehlt», so Beckmann.