Die Billettpreise im öffentlichen Verkehr werden 2021 nicht erhöht, obwohl die Branche wegen der Corona-Pandemie mit Ertragseinbussen von 25 bis 30 Prozent rechnet. Zugleich will der ÖV mit neuen Angeboten die Attraktivität erhöhen. Die meisten gelten ab 13. Dezember.

«Der ÖV hat sehr anstrengende Monate hinter sich», sagte Bernard Guillelmon, Präsident von Alliance SwissPass und BLS-Chef, am Mittwoch an einer Medienkonferenz in Bern. «Die Corona-Pandemie hinterliess sehr tiefe Spuren.»

Momentan sei die Auslastung im Fernverkehr rund 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr und im Regionalverkehr rund 60 Prozent. «Für uns ist es jetzt zentral, das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen.»

GA-Monatskarte ohne Halbtax

Kundinnen und Kunden können künftig eine GA-Monatskarte kaufen, ohne dazu ein Halbtax-Abo zu benötigen. Im Gegenzug wird die Mindestvertragsdauer des Jahres-GA von vier auf sechs Monate erhöht. Dank dem GA für 25-Jährige erhalten alle 25-Jährigen einen Rabatt von 500 Franken. Der Übergang zum Erwachsenen-GA wird somit abgestuft.

Dadurch abgelöst wird das rabattierte «GA Junior für Studierende» 25 bis 30 Jahre. Es stelle einen Sonderfall dar und führe zu einer Ungleichbehandlung innerhalb dieser Altersgruppe, erklärte Alliance SwissPass. Als einmalige Abfederungsmassnahme erhalten alle Inhaberinnen und Inhaber dieses Abos beim Wechsel auf das GA Erwachsene 500 Franken gutgeschrieben. Neu profitieren somit nicht nur Studierende, sondern auch 25-Jährige im Berufsleben von einem Rabatt.

Kinder bis zum 6. Geburtstag immer gratis

Kinder bis zum 6. Geburtstag reisen ab Dezember 2021 immer gratis - egal ob begleitet oder unbegleitet. Bereits ab Dezember 2020 gibt es für die jüngere Kundschaft weitere Neuerungen: Das seven25 ist an Samstagen, Sonntagen sowie allgemeinen Feiertagen neu bis 7 Uhr morgens gültig und schliesst somit die ersten Morgenverbindungen des Folgetags ein.

Kinder zwischen 6 und 16 Jahren können die Kinder-Tageskarte für die ganze Schweiz neu auch unbegleitet nutzen. Sie kostet 19 Franken in der 2. Klasse.

Sparklassenwechsel und Sparkleingruppe

Ausgebaut wird auf 2021 auch das Sortiment der Sparangebote. Der Sparklassenwechsel wird es Kundinnen und Kunden mit einem Fahrausweis für die 2. Klasse ermöglichen, bei entsprechender Verfügbarkeit günstig in die 1. Klasse zu wechseln.

Das Angebot der «Sparkleingruppe», das im Verlauf des kommenden Jahres eingeführt wird, richtet sich an Gruppen von drei bis neun Personen. Es soll kleineren Gruppen ermöglichen, günstig dieselbe Verbindung zu nutzen. Beide Angebote richten sich am bestehenden Sparsortiment aus, sind ausschliesslich online buchbar und erfolgen mit Zugsbindung.

Billiger Hunde-Pass statt teures Hunde-GA

Das bisherige Hunde-GA zum Preis von 805 Franken wird durch den Hunde-Pass ersetzt und kostet nur noch 350 Franken. Dafür entspricht der Hunde-Pass neu einer 1:1-Beziehung zwischen Hund und Halter, das heisst, der Hund ist auf den Besitzer eingetragen.

Das Abo ist neu auf dem SwissPass erhältlich. Gleichzeitig wird auch der Preis der Hundetageskarte um zehn Franken reduziert.

Entschädigungen neu geregelt

Reisende haben künftig einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt. Beträge unter 5 Franken werden gemäss bundesrätlicher Verordnung nicht ausbezahlt.

Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber werden bei Verspätungen entschädigt. Der Betrag richtet sich dabei am Tageswert des Abos aus. Während eines Abonnementsjahres respektive -monats werden maximal zehn Prozent des Abonnementswerts entschädigt. Mit der Abwicklung der Entschädigungsanträge wurde die SBB auf Mandatsbasis beauftragt.

Konsumentenschutz sieht wenig Innovation

Die Anpassungen des Sortimentes und die Entschädigungen enthalten aus Sicht des Konsumentenschutzes ein paar gute Neuerungen. «Wirklich innovative Ideen, um die Kundinnen und Kunden wieder vermehrt in den öffentlichen Verkehr zu bringen, sind jedoch nicht auszumachen.» heisst es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.

Die Billettpreise würden zwar nicht erhöht, aber die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen habe im März verlangt, dass die günstigeren Bahntrassenpreise, welche ab 2021 gelten, in Form von günstigeren Preisen auch den Kundinnen und Kunden zugute kommen.

(sda/gku)

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