Der Bundesrat will es Online-Buchungsplattformen verbieten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben Preisvorschriften zu machen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat er am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt.

Konkret will die Landesregierung das Verbot von Preisbindungsklauseln in einem neuen Artikel im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festschreiben, wie sie mitteilte. Das soll die Übernachtungsbranche in ihrer Preisgestaltung frei machen. Die Betriebe können den Direktvertrieb über die eigenen Webseiten verstärken.

Keine strafrechtlichen Sanktionen

Der neue Artikel betrifft nur Zivilrecht und ohne strafrechtliche Sanktion. Klagen können die betroffenen Betriebe, Konkurrenten und Verbände. Stehen Kollektivinteressen auf dem Spiel, kann auch der Bund das tun. Mit der Gesetzesrevision setzt der Bundesrat eine Motion um. Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. Februar 2021.

(sda/gku)

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