Der Bundesrat hat grünes Licht für die Wiederaufnahme des Handels mit Aktien von Schweizer Unternehmen an britischen Börsen gegeben. Das Finanzministerium habe am 3. Februar die für die Anerkennung massgebliche Liste aktualisiert, teilte die Aufsichtsbehörde Finma am Mittwoch mit. Damit sei die rechtliche Voraussetzung erfüllt, damit die Handelsplätze im Vereinigten Königreich anerkannt werden können.

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Hintergrund ist ein politischer Streit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Die EU hatte dem Land die Börsenäquivalenz Mitte 2019 entzogen. Das führte dazu, dass Wertpapierfirmen aus der EU keine Schweizer Aktien an Schweizer Börsen mehr kaufen und verkaufen konnten. Im Gegenzug verbot die Schweiz den Handel von Schweizer Aktien in der EU.

Nach dem Auslaufen der Brexit-Übergangsphase Ende 2020 hatten sich die Schweiz und Grossbritannien um eine Annäherung im Finanzbereich bemüht, darunter die gegenseitige Anerkennung der Börsen-Gleichwertigkeit.

(reuters/mbü)