Damit sich die Bevölkerung noch einfacher testen lassen kann, erweitert die Landesregierung den Einsatz von Schnelltests. Bisher sind in der Schweiz ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt. Ab kommendem Montag dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des BAG entsprechen. 

Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalb der geltenden Testkriterien des BAG durchgeführt werden. Sie sollen damit zum Beispiel als zusätzlicher Schutz in Altersheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz eingesetzt werden. 

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Wer einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchführen will, muss ihn Schnelltest selbst bezahlen. «Wer positiv getestet wird, sollte als Bestätigung unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen», so der Wunsch der Regierung: «Der Grund dafür ist die höhere Wahrscheinlichkeit falsch positiver Resultate solcher Schnelltests.» Die Kosten für den PCR-Bestätigungstest werden vom Bund übernommen. 

(rap)