Die Europäische Zentralbank (EZB) fordert in der Euro-Zone bei Entscheidungen über die Einführung von Kryptowährungen wie der geplanten Facebook-Cyberdevise «Diem» zentrale Einspruchsrechte. Die Bewertung der Risiken für die Geldpolitik oder für den Zahlungsverkehr durch solche Digitalwährungen solle allein der EZB obliegen.

Dies hiess es in einem Rechtsgutachten der Währungshüter vom 19. Februar, das auf der Internetseite der Notenbank einsehbar ist. Dabei solle die Rolle der EZB nicht auf den Erlass nicht-bindender Meinungen begrenzt werden. Vorschläge zur Regulierung von Cyberdevisen sollten entsprechend abgeändert werden.

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Die EU-Kommission hatte im Herbst angekündigt, mit neuen Gesetzesvorlagen die Regulierung von Kryptowährungen in der Europäischen Union voranzutreiben. Dazu sollen Sicherheitsnetze für Investoren sowie klare Regeln und Kapitalanforderungen für die Betreiber gehören. Für die Herausgeber von sogenannten «Stablecoins», zu denen auch die Facebook-Währung zählt, plane die Kommission noch schärfere Kapitalanforderungen.

Liquiditätsvorgaben und Stresstests

In ihren Gutachten zu solchen Regulierungsvorschlägen fordern die Euro-Wächter nun, dass Betreiber von Stablecoins beispielsweise strenge Liquiditätsvorgaben erfüllen müssen, damit sie auch grössere Abflüsse von Kundengeldern verkraften können. Risiken für die Finanzstabilität sollen auf diese Weise eingedämmt werden. Von den Firmen sollten zudem regelmässige Stresstests zur Überprüfung der Liquiditätslage verlangt werden. Aufseher müssten hierbei auch die Macht besitzen, nötigenfalls Liquiditätsanforderungen zu verschärfen.

Die EZB arbeitet schon seit geraumer Zeit an der Entwicklung einer eigenen digitalen Währung. Damit will sie grossen Technologieunternehmen bei der Digitalisierung der Finanzwelt Paroli bieten. Notenbank-Präsidentin Christine Lagarde hatte unlängst die Erwartung geäussert, dass es bis zur Einführung eines digitalen Euro noch etwa vier Jahre dauern könnte. Allerdings hat bislang der EZB-Rat noch kein grünes Licht gegeben. Im Frühsommer soll ihm laut Notenbank-Direktor Fabio Panetta eine vorläufige Analyse präsentiert werden. Dann wird eine Grundsatzentscheidung erwartet.

(awp/gku)