Grossbritannien lockert die Regeln für börsennotierte Firmenmäntel und will den Finanzplatz London damit attraktiver für die zurzeit populäre Art von Börsengängen machen. Die Finanzmarktaufsicht FCA hob am Dienstag die Vorschrift auf, wonach die Aktien der «Special Purpose Acquisition Companies» (SPAC) zeitweise vom Handel ausgesetzt werden müssen, sobald sie ein Übernahmeziel ausgemacht haben, das in ihren Börsenmantel schlüpfen soll.

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Für die SPAC-Anleger ist das in der Regel der Zeitpunkt, in dem sie entscheiden, ob sie weiter investieren oder ihre Aktien verkaufen. Das hatte die Inititiatoren von SPACs abgeschreckt, die Firmenmäntel an die Londoner Börse zu bringen. In Europa hat sich Amsterdam zum attraktivsten Markt für SPACs entwickelt, auch in Frankfurt gab es in diesem Jahr schon drei davon.

Der Verzicht auf die Kursaussetzung gilt für SPACs, die beim Börsengang mehr als 100 Millionen Pfund eingesammelt haben. Im Entwurf der Regulierung hatte die FCA die Untergrenze noch auf 200 Millionen Pfund festgelegt. «Die endgültigen Regeln geben grösseren SPACs mehr Flexibilität, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten, die die Investoren schützen und für funktionierende Märkte sorgen», erklärte die Behörde. 

(reuters/me)