Die New Yorker Anwaltskanzlei Boies Schiller Flexner (BSF) baut eine Gruppe von Investoren in Europa und Asien auf, die in den 10 Milliarden US-Dollar schweren Supply Chain Finance Funds (SCFF) der Credit Suisse investiert haben. Die Kanzlei teilt mit, gegen die Credit Suisse vorgehen zu wollen, gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg, um erlittene Verluste im Zusammenhang mit den in oder mit Greensill Capital getätigten Investitionen zurückzuerhalten.

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Die Kanzlei mit Erfahrung in Gläubigerrechten, Sammelklagen und strategischer Prozessführung in Restrukturierungs- und Insolvenzangelegenheiten ist der Ansicht, dass Anleger glaubwürdige Ansprüche gegen die Credit Suisse wegen falscher Angaben und falscher Verkäufe haben, die in koordinierter Weise über die verschiedenen Rechtsordnungen hinweg geltend gemacht werden sollten.

Zur Erinnerung: Die Einheiten der Credit Suisse vermarkteten und verkauften Anlagen in die SCFFs proaktiv als bargeldähnliche und risikoarme Anlagen. Tatsächlich handelte es sich bei den SCFF-Vermögenswerten um Schuldverschreibungen, die durch bestehende und zukünftige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert waren, die von Greensill Capital generiert und strukturiert wurden.

Im März 2021 stellte Greensill Capital, die Haupthandels- und Treasury-Gesellschaft der Greensill-Gruppe, ihre Geschäftstätigkeit ein und ging in die Verwaltung über. BSF schreibt in einer Mitteilung, dass es mehrere Fehler gegeben habe, die zu dem Zusammenbruch führten. Dies «einschliesslich eines übermässigen Engagements in bestimmten Geschäften, der Finanzierung riskanter zukünftiger (wie auch aktueller) Forderungen und der Unfähigkeit, Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten».

Die SCFFs wurden von der Credit Suisse am 1. März 2021 geschlossen und die Fonds werden liquidiert. Es wird davon ausgegangen, dass es für die Investoren in die Fonds einen erheblichen Rückflussausfall geben wird.

Die Kanzlei ist nun auf der Suche nach mutmasslich geschädigten Anlegern, die der Investorengruppe beitreten können. «Es gibt keine juristische Einschränkung. Investoren aus ganz Europa und Asien können der Gruppe beitreten», schreibt BSF. Unklar ist noch, wo ein allfälliger Prozess stattfinden soll. In Frage kommen Luxemburg, die Schweiz und England. (red)