Der Bund erhöht die Hilfen für Härtefälle in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von fünf auf zehn Milliarden Franken. Zudem soll der Bund auch im Jahr 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen.

Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Von den zehn Milliarden Franken sind sechs Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Franken vorgesehen. Davon übernimmt der Bund 70 Prozent (4,2 Milliarden Franken), die Kantone müssen die restlichen 30 Prozent übernehmen.

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National verbindliche Regelung

Drei Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als fünf Millionen Franken vorgesehen. Die Beiträge an diese Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert, wobei die Kantone weiterhin die Gesuche abwickeln sollen. Der Bund wird für diese Beiträge national verbindliche Regelungen festlegen.

Schliesslich erhöht der Bundesrat die bestehende Bundesratsreserve für besonders betroffene Kantone um 250 Millionen auf 1 Milliarde Franken auf. Die Regierung will zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wie die Reserven verteilt werden.

Bund übernimmt Kurzarbeit im 2021

Die Regierung hat zudem beschlossen, dass der Bund auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernimmt. Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung soll von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren verlängert werden können. Gemäss Mitteilung des Bundesrats führt dies zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von geschätzt bis zu sechs Milliarden Franken.

Änderungen gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung. Die Anzahl Taggelder bei versicherten Personen, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind, soll für die Monate März bis Mai 2021 um 66 Taggelder erhöht werden. Die Voranmeldefrist für Kurzarbeit soll vorübergehend aufgehoben werden und eine erteilte Bewilligung für Kurzarbeit soll künftig sechs Monate gültig sein.

Erhöhung der Beiträge unter Bedingungen

Wie der Bundesrat schreibt, gibt es zudem bei der Ausgestaltung bei den À-fonds-perdu-Beiträgen Anpassungsbedarf. Fraglich sind die aktuellen nominellen Höchstwerte. Eine Erhöhung der Beiträge soll möglich sein, wenn das Unternehmen einen Sanierungsbeitrag beisteuert. So soll sichergestellt werden, dass höhere À-fonds-perdu-Beiträge nur an Unternehmen vergeben werden, die eine längerfristige Perspektive haben.

Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass der Bund die Ausfallentschädigungen teilweise übernimmt, welche Kantone an von der öffentlichen Hand geführte Kinderbetreuungsstätten ausbezahlt haben. Die Finanzhilfen sollen 33 Prozent der von den Kantonen ausbezahlten Ausfallentschädigungen für die Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 decken.

Für die Änderungen sind Anpassungen im Covid-19-Gesetz und im Arbeitslosenversicherungsgesetz nötig. Das Parlament befindet in der Frühjahrssession darüber.

(awp/mbü)