Nach dem Brexit verstärkt Frankreich Insidern zufolge die Bemühungen, das von der Londoner LCH dominierte Euro-Clearing in die Europäische Union zu verlagern. Das französische Finanzministerium habe Branchenvertretern gegenüber erklärt, es prüfe, welche Anreize Banken und andere Marktteilnehmer zu einer freiwilligen Verlagerung dieser Geschäfte bewegen könnten, sagten mehrere mit der Angelegenheit vertraute Personen der Nachrichtenagentur «Reuters». Man wolle verhindern, dass ein erzwungener Umzug nach hinten losgehe und Geschäft in die USA abwandere.

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Bislang dominiert die LCH Clearnet, eine Tochter der Londoner Börse LSE, die Abwicklung von auf Euro lautenden Finanzderivaten (Clearing). Doch Aufsehern ist das ein Dorn im Auge. Denn die Clearinghäuser kümmern sich um die Abrechnung und Abwicklung von Wertpapiergeschäften und stehen zwischen Verkäufer und Käufer. Sie sind so einem hohen Risiko ausgesetzt, falls eine Partei im Handel ausfällt. Sie gelten deshalb als riskant für das Finanzsystem und werden seit der Finanzkrise genau überwacht. Im schlimmsten Fall müssten sie nämlich durch Steuergeld gestützt werden.

Aufseher drängen deshalb darauf, dass das Clearing von Geschäften mit EU-Kunden auch in der EU stattfinden müsse. Denn man wisse nicht, wie sich ein Clearinghaus verhalten werde, wenn es im Krisenfall mit unterschiedlichen Anforderungen der Aufseher in den USA, Grossbritannien und der EU konfrontiert sei.

Verlagerung gefährlich

Die bisherigen Fortschritte bei der Verlagerung des Euro-Clearing nach Europa reichten Frankreich nicht aus, sagten die Insider. Die LCH hat zwar eine Tochter in Paris, aber sie schreckt wegen der dafür notwendigen hohen Investitionen davor zurück, dort auch Zinsderivate abzuwickeln. Die Deutsche-Börse-Tochter Eurex Clearing kommt im Euro-Clearing inzwischen auf einen Marktanteil von 17 bis 18 Prozent, wie Börsenchef Theodor Weimer vor wenigen Tagen sagte.

Ab dem kommenden Jahr, nach dem Ende der Brexit-Übergangsperiode, braucht die LCH eine Genehmigung der EU zum Euro-Clearing in London. Diese kann erteilt werden, wenn die EU die britischen Regeln als äquivalent zu den europäischen Regeln einstuft. Branchenexperten gehen davon aus, dass die LCH zumindest mittelfristig Derivate in London abwickeln darf, denn eine kurzfristige Verlagerung milliardenschwerer Derivatepositionen könne die Finanzstabilität gefährden. 

(reuters/mlo)